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Pflegegrade: Alle Infos & Leistungen zu Pflegegrad 1 bis 5

Pflegegrade: Alle Infos & Leistungen zu Pflegegrad 1 bis 5

Neben dem natürlichen Alterungsprozess gibt es eine Reihe von Vorkommnissen, chronischen Erkrankungen und Unfällen, die dazu führen können, dass eine betroffene Person selbst in jungen Jahren schon pflegebedürftig wird. Die Pflegebedürftigkeit selbst kann sich dabei schleichend entwickeln oder durch ein Ereignis ausgelöst werden, etwa ein Schlaganfall.

Damit betroffene Personen einen Leistungsanspruch bei ihrer zuständigen Krankenkasse einfordern können, müssen diese dazu eingestuft werden. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt dabei in 5 verschiedene Grade und wird durch einen Gutachter der Krankenkasse durchgeführt.

Welche Pflegegrade gibt es und welche Auswirkungen haben die verschiedenen Grade auf die Pflegeleistungen?

Pflegegrade

Definition – Pflegegrade

Pflegegrade sind ein Instrument zur Einstufung und Beurteilung von Menschen, die durch eine Erkrankung, Einschränkung oder ein Ereignis pflegebedürftig geworden sind. Die Einstufung in einen der insgesamt 5 verschiedenen Pflegegrade erfolgt durch eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, abgekürzt MDK. Nach der Einstufung entscheidet die Pflegekasse schließlich über Pflegegrad und die daraus resultierende Höhe der zu erhaltenden Leistungen.

Die 5 verschiedenen Pflegegrade – eine Übersicht

Bis zum 31.12.2016 wurden Versicherte in der Pflegeversicherung bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit bisher in drei verschiedene Pflegestufen eingeteilt, aus deren Grad sich Leistungen der Pflegeversicherung ergeben haben.

Am 01.01.2017 war es so weit und die drei Pflegestufen wurden innerhalb des zweiten Pflegestärkungsgesetzes durch das neue System mit fünf Pflegegraden ersetzt (PSGII). Die Instrumente zur Begutachtung, Einschätzung und zur Einstufung wurden überarbeitet und beziehen nun alle relevanten Aspekte einer Pflegebedürftigkeit mit ein. Dies bedeutet, dass alle psychischen, kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen zur Einstufung einbezogen werden.

Die 5 Pflegegrade und ihre Bedeutung

Für ein erstes Verständnis der Bedingungen der fünf Pflegegrade ist es wichtig zu wissen, welchen Rahmen die einzelnen Stufen genau umfassen.

Pflegegrad 1

Hier besteht für den Betroffenen eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 besteht bereits eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 3

Betroffene Personen mit Pflegegrad 3 erleiden eine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 5

Bei der höchsten Einstufung, dem Pflegegrad 5 besteht eine schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Je nach zugewiesenem Pflege­grad stehen betroffenen Personen verschiedene Leistungen der Pflege­kasse zur Verfügung. Dies beinhaltet etwa die Auszahlung von Pflege­geld oder verschiedene Pflege­sach­leistungen wie Pflegehilfsmittel oder Unterstützung durch einen Pflegedienst.

Die Pflegebegutachtung

Die Pflegebegutachtung ist ein Instrument der Pflege- und Krankenkasse, um zu klären, inwieweit eine Pflegebedürftigkeit bei der antragstellenden Person vorliegt. Eine Pflegebegutachtung ist ein zentrales Mittel, auf dem die Entscheidung zur Einstufung in einen Pflegegrad beruht.

Die Begutachtung durch den medizinischen Dienst

Für die medizinische Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen auf Pflegebedürftigkeit muss vorher ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht, die bei der jeweiligen Krankenkasse der betroffenen Person installiert ist.

Nach Antragstellung wird die Pflegekasse den Medizinischen Dienst beauftragen, das Pflegegutachten zu erstellen und die Pflegebedürftigkeit zu dokumentieren. Anhand dieses Pflegegutachtens wird die Einstufung in einen der 5 Pflegegrade vorgenommen.

Die Bewertungskriterien der Pflegebegutachtung

Die zentralen Bewertungskriterien für die Punktevergabe bei der Pflegebegutachtung werden in sechs verschiedene Module unterteilt. Für jedes Modul vergibt der anwesende Gutachter eine bestimmte Punkteanzahl, die den Fähigkeiten und Defiziten der betroffenen Person entspricht. Schließlich werden die Punkte der 6 Module zusammengezählt und in einem nicht näher genannten Gewichtungsverfahren der Pflegekasse die Einstufung in den Pflegegrad bestimmt.

Modul 1 – Mobilität

Bei diesem Modul werden vom zuständigen Prüfer alle relevanten Informationen über die mögliche Mobilität des Betroffenen zusammengetragen. Wichtig ist, inwieweit sich der Begutachtete selbständig fortbewegen und die eigene Körperhaltung ändern kann. Kann der Begutachtete selbständig aufstehen? Sind Hilfsmittel vorhanden? Werden diese genutzt?

Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

In Modul 2 der Pflegebegutachtung werden die kognitiven und auch kommunikativen Fähigkeiten der betroffenen Person geprüft. Dies kann in einem Gespräch oder unter der Verwendung von einfachen Hilfsmitteln wie Bilderkarten. Dabei wird geprüft, ob sich die betroffene Person im Alltag zeitlich und örtlich orientieren kann. Sind eigene Entscheidungen möglich? Kann die betroffene Person selbständig Gespräche führen oder die eigenen Bedürfnisse mitteilen?

Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Das Modul 3 der Pflegebegutachtung ist für viele betroffene Personen ein relevantes Modul bei der Pflegebegutachtung. Denn auch bei körperlich nur leichten Einschränkungen können psychische Problemlagen und Verhaltensweisen eine Alltagsgestaltung mit zeitlicher und örtlicher Orientierung stark erschweren. Benötigt die betroffene Person Hilfe, psychiatrische oder medikamentöse Behandlung aufgrund von ängstlichem oder aggressivem Verhalten?

Modul 4 – Selbstversorgung

In diesem Modul wird die Fähigkeit der betroffenen Person geprüft, sich selbständig versorgen zu können. Inwieweit sind diese Fähigkeiten noch vorhanden und wobei wird Hilfe benötigt? Kann die betroffene Person sich noch täglich selbständig waschen, pflegen und anziehen? Ist die selbständige Zubereitung von Nahrung und deren Aufnahme möglich?

Modul 5 – Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Grunderkrankungen im hohen Alter und erworbene Erkrankungen bereits in jüngeren Jahren wirken sich oftmals stark belastend und einschränkend auf betroffene Personen aus. In diesem Modul wird geprüft, inwieweit gewisse Erkrankungen und deren Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten auf die betroffene Person und die Alltagsgestaltung einwirkt. Dabei steht die Frage im Vordergrund, welche Hilfen beim Umgang mit Erkrankungen und Therapien benötigt werden. Ein Beispiel hierfür ist die pflegerische Versorgung sowie der Fahrtdienst zum Krankenhaus im Rahmen einer dauerhaften Dialysebehandlung.

Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Beim letzten Modul im Rahmen einer Pflegebegutachtung werden soziale Aspekte der betroffenen Person berücksichtigt. Kann die betroffene Person selbständig den Tagesablauf planen, einschätzen und realisieren? Können sozialer Kontakte gepflegt und wahrgenommen werden oder besteht die Gefahr einer Isolation? Grundlage für viele Fragen sind Erkenntnisse aus den vorherigen Modulen, deren Grundstruktur bis in Modul 6 vordringt.

 

Im Detail - Pflegegrad 1

Unter dem neu eingeführten System der Pflegegrade gilt Pflegegrad 1 als niedrigste aller Stufen in der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. In den Pflegegrad 1 werden betroffene Personen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit eingestuft. In diese Definition fallen leichte und oftmals rein motorische Einschränkungen der Beweglichkeit durch altersbedingte Erkrankungen oder akute Probleme der Motorik, beispielsweise nach einem Apoplex.

Pflegegrad 1 - Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Voraussetzung für die Einstufung in den Pflegegrad 1 ist eine „geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit“.

Der Gutachter des medizinischen Dienstes muss im Rahmen seiner Pflegebegutachtung einen Punktewert von 12,5 bis 27 Punkten ermitteln, damit die antragstellende Person in Pflegegrad 1 eingestuft werden und Leistungen aus der Pflegekasse beziehen kann.

Pflegegrad 1 – Welche Leistungen erhalten Versicherte?

Betroffene Personen mit der Einstufung in Pflegegrad 1 gelten als weitgehend selbständige Personen mit minimalen Einschränkungen. Durchschnittlich sind Personen mit Pflegegrad 1 in der Lage, sich selbst versorgen zu können und die Alltagsaktivitäten in den meisten Bereichen ohne fremde Hilfe zu erledigen.

Aber auch betroffene Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf mehrere Leistungen, etwa Entlastungsleistungen, Zuschüsse zu Hausnotruf, Pflegehilfsmitteln und der angemessenen Anpassung von Wohnräumen.

Die Sach- und Geldleistungen im Überblick – Pflegegrad 1

Bei dem niedrigsten aller Pflegegrade können betroffene Personen den Alltag noch selbständig gestalten und benötigen nur wenig oder keine Unterstützung durch pflegende Angehörige oder professionelle Pflegefachkräfte.

Art der Geldleistung

Anspruch / Zeitraum

Pflegegeld

Kein Anspruch bei Pflegegrad 1

Pflegesachleistungen

Kein Anspruch bei Pflegegrad 1

Tag-/Nacht-Pflege

Kein Anspruch bei Pflegegrad 1

Kurzzeitpflege

Kein Anspruch bei Pflegegrad 1

Verhinderungspflege

Kein Anspruch bei Pflegegrad 1

Vollstationäre Pflege

Kein Anspruch bei Pflegegrad 1

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

125 € / Monat

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Maximal 40 € / Monat

Zuschuss Hausnotruf

25,50 € / Monat

Zuschuss Anpassung von Wohnraum

Maximal 4.000 € Gesamtkosten/einmalig

Zuschuss Wohngruppen

214 € / Monat

 

Im Detail - Pflegegrad 2

Den Pflegegrad 2 erhaltene betroffene Personen, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit besteht. Dabei wird die Selbständigkeit neben den körperlichen und kognitiven Einschränkungen sowie auch eventuelle psychische Problemlagen erfasst.

Pflegegrad 2 - Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Voraussetzung für die Einstufung in den Pflegegrad 2 ist eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit“.

Die Einstufung als Pflegebedürftiger in Pflegegrad 2 erfolgt bei einer Punktvergabe während der Pflegebegutachtung zwischen 27 und 47,5 Punkten, wonach der Betroffene Leistungen aus der Pflegekasse erhält.

Pflegegrad 2 – Welche Leistungen erhalten Versicherte?

Betroffene Personen mit der Einstufung in Pflegegrad 2 gelten als selbständige Personen mit erheblichen Einschränkungen. Diese Personen benötigen Hilfe in manchen Bereichen des täglichen Lebens durch Bekannte, Familienmitglieder oder minimale Hilfe bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Die Sach- und Geldleistungen im Überblick – Pflegegrad 2 (H4)

In Pflegegrad 2 haben betroffene Personen einen Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird gewährt bei der häuslichen Pflege durch Familienangehörige, Freunde oder Bekannte. Auch Pflegesachleistung bei professioneller Versorgung werden gewährt, etwa durch einen ambulanten Pflegedienst. Weitere Zuschüsse werden gezahlt für die Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und vollstationäre Pflege.

Art der Geldleistung

Anspruch / Zeitraum

Pflegegeld

316 € / Monat

Pflegesachleistungen

724 € / Monat

Tag-/Nacht-Pflege

689 € / Monat

Kurzzeitpflege

1.774 € / Jahr

Verhinderungspflege

1.612 € / Jahr

Vollstationäre Pflege

770 € / Monat

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

125 € / Monat

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Maximal 40 € / Monat

Zuschuss Hausnotruf

25,50 € / Monat

Zuschuss Anpassung von Wohnraum

Maximal 4.000 € Gesamtkosten/einmalig

Zuschuss Wohngruppen

214 € / Monat

 

Im Detail - Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 wird in der Einstufung angewendet, wenn bei Personen eine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit besteht. Dabei werden nicht nur körperliche, sondern ebenfalls psychische und kognitive Einschränkungen betrachtet, die in die Gesamtbeurteilung einfließen.

Pflegegrad 3 - Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Voraussetzung für die Einstufung in den Pflegegrad 3 ist eine „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit“.

Für die Einstufung in Pflegegrad 3 mit entsprechenden Leistungen der Pflegekasse müssen betroffene Personen nach der Antragsstellung im Begutachtungsverfahren des medizinischen Dienstes einen Wert von 47,5 bis 70 Punkten erreichen.

Pflegegrad 3 – Welche Leistungen erhalten Versicherte?

Betroffene Personen mit der Einstufung in Pflegegrad 3 gelten als Personen mit schweren Einschränkungen in der Verrichtung täglicher Aufgaben und bei der Gestaltung des Alltages.

Personen in diesem Pflegegrad benötigen Hilfe in einigen Bereichen des täglichen Lebens und müssen durch Bekannte, Familienmitglieder oder professionell durch einen Pflegedienst in manchen Bereichen versorgt werden, um einen Restwert an Selbständigkeit erhalten zu können. Zur Kompensation des pflegerischen Aufwandes erhalten betroffene Personen Geld- und Sachleistungen von der Pflegekasse.

Die Sach- und Geldleistungen im Überblick – Pflegegrad 3

Mit jedem höheren Pflegegrad erhöhen sich auch der pflegerische Versorgungsaufwand und benötigte finanzielle Mittel zur Kompensation der Defizite im Bereich der Selbständigkeit.

Art der Geldleistung

Anspruch / Zeitraum

Pflegegeld

545 € / Monat

Pflegesachleistungen

1.363 € / Monat

Tag-/Nacht-Pflege

1.298 € / Monat

Kurzzeitpflege

1.774 € / Jahr

Verhinderungspflege

1.612 € / Jahr

Vollstationäre Pflege

1.262 € / Monat

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

125 € / Monat

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Maximal 40 € / Monat

Zuschuss Hausnotruf

25,50 € / Monat

Zuschuss Anpassung von Wohnraum

Maximal 4.000 € Gesamtkosten/einmalig

Zuschuss Wohngruppen

214 € / Monat

 

Im Detail - Pflegegrad 4

Für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit werden betroffene Personen in Pflegegrad 4 eingestuft. Die Gesamtbeurteilung erfolgt nach dem Grad der erworbenen Unselbständigkeit in körperlicher, psychischer und kognitiver Hinsicht.

Pflegegrad 4 - Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Voraussetzung für die Einstufung in den Pflegegrad 4 ist eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit“.

Für entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse müssen betroffene Personen bei der Beurteilung durch den medizinischen Dienst, nach Antragsstellung, einen Wert von 70 bis 90 Punkten erreichen.

Pflegegrad 4 – Welche Leistungen erhalten Versicherte?

Bei einer Einstufung in Pflegegrad 4 können Betroffene alltägliche Aufgaben und den eigenen Tagesablauf nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen. Sie besitzen schwerste Beeinträchtigungen in der Selbständigkeit und weisen oftmals körperliche, psychische und kognitive Defizite auf. Zur Bewältigung des pflegerischen und betreuerischen Aufwandes

erhalten betroffene Personen Geld- und Sachleistungen von der Pflegekasse.

Die Sach- und Geldleistungen im Überblick – Pflegegrad 4

Wenn betroffene Personen in Pflegegrad 4 eingestuft worden sind, erhalten diese insgesamt 728 € monatlich als Pflegegeld ausgezahlt. Das können betroffene Personen nutzen, um eventuelle Dienstleistungen oder Pflegehilfsmittel zu bezahlen, die nicht von den anderen Leistungen abgedeckt werden. Damit soll nicht nur finanzieller Mehraufwand, sondern auch der pflegerische Mehraufwand bei der täglichen Versorgung kompensiert werden.

Art der Geldleistung

Anspruch / Zeitraum

Pflegegeld

728 € / Monat

Pflegesachleistungen

1.693 € / Monat

Tag-/Nacht-Pflege

1.612 € / Monat

Kurzzeitpflege

1.774 € / Jahr

Verhinderungspflege

1.612 € / Jahr

Vollstationäre Pflege

1.775 € / Monat

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

125 € / Monat

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Maximal 40 € / Monat

Zuschuss Hausnotruf

25,50 € / Monat

Zuschuss Anpassung von Wohnraum

Maximal 4.000 € Gesamtkosten/einmalig

Zuschuss Wohngruppen

214 € / Monat

 

Im Detail - Pflegegrad 5

Personen mit der Einstufung in Pflegegrad 5 besitzen eine schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung. Dieser höchste aller Pflegegrade wird bei Personen angewendet, die erhebliche Probleme damit haben, den Alltag und alltägliche Aufgaben, sowie Teile davon, zu gestalten und zu bewältigen. Dies kann nicht ohne fremde Hilfe geschehen, die Leistungen aus der Pflegekasse sind daher am umfangreichsten.

Pflegegrad 5 - Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Voraussetzung für die Einstufung in den Pflegegrad 5 ist eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“.

Um nach einer Antragsstellung entsprechende Leistungen für Pflegegrad 5 aus der Pflegekasse zu erhalten, müssen Betroffene im Rahmen der pflegerischen Begutachtung einen Wert von immensen 90 bis 100 Punkten erreichen.

Pflegegrad 5 – Welche Leistungen erhalten Versicherte?

Der Pflegegrad 5 ist der höchste aller verfügbaren Pflegegrade zur Einstufung einer pflegebedürftigen Person. Die betroffenen Personen benötigen oftmals Hilfe in allen Bereichen des täglichen Lebens und zur Gestaltung des Tagesablaufs. Schwerste Beeinträchtigungen sowie körperliche, kognitive und psychische Defizite stellen oftmals hohe Anforderungen an eine professionelle pflegerische Versorgung. Zur Kompensation dieser Anforderungen erhalten Betroffene die höchsten Sätze der Geld- und Sachleistungen von der Pflegekasse, sobald diese in Pflegegrad 5 eingestuft worden ist.

Die Sach- und Geldleistungen im Überblick – Pflegegrad 5

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 5 erhalten von der Pflegekasse monatlich ein Pflegegeld in Höhe von 901 €, sollte die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte im eigenen Zuhause erfolgen.

Art der Geldleistung

Anspruch / Zeitraum

Pflegegeld

901 € / Monat

Pflegesachleistungen

2.095 € / Monat

Tag-/Nacht-Pflege

1.995 € / Monat

Kurzzeitpflege

1.774 € / Jahr

Verhinderungspflege

1.612 € / Jahr

Vollstationäre Pflege

2.005 €/ Monat

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

125 € / Monat

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Maximal 40 € / Monat

Zuschuss Hausnotruf

25,50 € / Monat

Zuschuss Anpassung von Wohnraum

Maximal 4.000 € Gesamtkosten/einmalig

Zuschuss Wohngruppen

214 € / Monat

 

Pflegegrad – Bescheid & Widerspruch

Der Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades wurde gestellt, die Pflegebegutachtung durch den medizinischen Dienst durchgeführt und nach etwa 3 Wochen Bearbeitungszeit liegt der ersehnte Bescheid im Briefkasten. Doch nicht immer läuft alles so, wie es sich Pflegebedürftige und Angehörige vorgestellt haben.

Denn ungefähr jeder fünfte Pflegegrad-Antrag wird abgelehnt. Neben den Ablehnungen werden viele Anträge einen Pflegegrad aufweisen, der von Betroffenen du deren Angehörigen oft als zu niedrig angesehen wird. Das ist oftmals eine schwere Bürde für Angehörige und Betroffene, da mit einem niedrigeren Pflegegrad auch geringere Ansprüche gegenüber den Pflegekassen bestehen. Wer mit der Einstufung in den Pflegegrad nicht zufrieden ist, kann gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Wichtig ist die Frist von einem Monat nach Erhalt des Briefes.

Eventuelle Gründe für eine fehlerhafte Pflegebegutachtung

Auch wenn die Pflegebegutachtung durch den medizinischen Dienst äußerst korrekt und intensiv durch Fachkräfte aus dem medizinischen Bereich durchgeführt wird, können verschiedene Gründe ursächlich für eine fehlerhafte Einschätzung der Pflegebedürftigkeit führen.

Falsche Darstellung des eigenen Unterstützungsbedarfs der betroffenen Person

Dies kann oftmals aus Scham geschehen und dem Wunsch, außenstehenden Personen gegenüber als vollkommen selbständig gegenüberzutreten.

Verschlechterung des Gesundheitszustandes der betroffenen Person

Wenn sich Gesundheits- und Allgemeinzustand deutlich nach dem Gutachten verschlechtern, können die Ergebnisse nicht mehr mit dem aktuellen Zustand übereinstimmen.

Fehlende Berücksichtigung wichtiger pflegerischer Aspekte

Es kann vorkommen, dass wichtige und unumgängliche pflegerische Aspekte nicht berücksichtigt worden sind, entweder durch fehlende Informationen oder mangelnde Kommunikation zwischen den Parteien bei der Pflegebegutachtung.

Ungewöhnliche Vitalität am Tag der Pflegebegutachtung

Zeitweise kann es auch vorkommen, dass die Pflegebegutachtung an einem Tag stattfindet, an dem die betroffene Person besonders fit und vital wirkt, dabei Handlungen vollführt, die sie im normalen pflegerischen Alltag nicht oder nur mit Hilfe durchführen kann.

Vorgehen bei einem Widerspruch des Pflegegrades

Wenn der Bescheid über die Einstufung in einen Pflegegrad nicht derjenige ist, den Antragssteller und an der Pflege beteiligte Personen erwartet haben, kann gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch eingelegt werden. Wichtig ist dabei eine bestimmte Vorgehensweise, um sach- und fachgerecht argumentieren zu können.

Schritt 1 – Fristen beachten und fristgerechter Widerspruch

Wichtig ist die Einhaltung der Frist des Widerspruches. Die Frist beträgt einen Monat nach Zustellung des Bescheides über die Einstufung der Pflegekasse. Wird die Frist nicht eingehalten, gilt der Bescheid als bestandskräftig und eine neue Pflegebegutachtung kann erst nach 6 Monaten erfolgen.

Schritt 2 – Formlosen Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen

Um argumentieren zu können, muss das Gutachten von der Pflegekasse angefordert werden. Damit die Frist eingehalten werden kann, sollte ein formloser Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse eingereicht werden. In diesem Widerspruch sollte angekündigt werden, die Begründung schriftlich nachzureichen, sobald das Gutachten bekannt ist.

Schritt 3 – Gutachten der Pflegekasse beantragen

Eine sachliche und fachliche Argumentation ist die wichtigste Basis für einen erfolgreichen Widerspruch. Dafür sollte das erstellte Pflegegutachten der Pflegekasse und des medizinischen Dienstes bekannt sein. Das Gutachten sollte daher schnellstmöglich angefordert und geprüft werden.

Schritt 4 – Gutachten prüfen oder prüfen lassen

Der Bescheid, den die Pflegekasse an die Antragsteller verschickt und die Einstufung in einen Pflegegrad veranlasst, stützt sich zum größten Teil auf das Pflegegutachten des medizinischen Dienstes. In diesem pflegerischen Gutachten werden insgesamt 6 Module über die Selbständigkeit der betroffenen Person und den Hilfebedarf im Alltag geprüft. Aufgrund der Komplexität von Pflegegutachten kann die Interpretation für Laien ausgesprochen schwierig werden. Fachkundige Unterstützung durch Ärzte, Pflegefachkräfte und medizinische Fachangestellte kann eine erhebliche Hilfestellung sein.

Schritt 5 – Begründeten Widerspruch abgeben

Nachdem das Gutachten des medizinischen Dienstes und der Pflegekasse bekannt ist, können nichtzutreffende Punkte sachlich erörtern und mit fachlicher Argumentation widerlegt werden.

Bearbeitungsdauer bei einem Widerspruch des Pflegegrades

Die Antwort auf den ausgesprochenen und schriftlich festgehaltenen Widerspruch wird in den meisten Fällen innerhalb von 14 Tagen zugestellt. Gesetzlich kann das Antwortschreiben bis zu 3 Monate benötigen, um beim Empfänger einzugehen. Kommt die Pflegekasse ebenfalls zu dem Schluss, es hätte bereits am Anfang ein höherer Pflegegrad bestanden, werden Sach- und Geldleistungen rückwirkend nachgezahlt.

Die Wiederholung der pflegerischen Begutachtung

Bei einem erfolgreichen Widerspruch gegen das Pflegegutachten und die daraus resultierende Einstufung in einen Pflegegrad wird oftmals ein zweites Gutachten zur besseren Beurteilung durch den medizinischen Dienst veranlasst. Beim zweiten Termin wird, wie beim ersten auch, der Gutachter einen entsprechenden Termin vereinbaren, was genug Zeit für einige konkrete Vorbereitungen zulässt.

Vorbereitung für die Wiederholung der pflegerischen Begutachtung

Um die pflegerische Situation nach einem Widerspruch korrekt erfassen zu können, können sich betroffene Personen und deren pflegende Angehörige explizit auf die Pflegebegutachtung vorbereiten.

Pflegende und involvierte Personen

Bei der Begutachtung sollten alle relevanten und pflegerisch involvierten Personen teilnehmen, um alle Aspekte der Versorgung darstellen zu können.

Einplanen von zeitlichen Ressourcen

Das Einplanen von zeitlichen Ressourcen verhindert Stress und vermeidet Fehler in der Kommunikation

Evaluation der pflegerischen Situation

Die pflegerische Situation sollte offen, ehrlich und exakt kommuniziert und dargestellt werden.

Relevante Dokumente bereithalten

Alle für die pflegerische Versorgung betreffenden Dokumente sollten griffbereit und geordnet zur Verfügung stehen. Dazu gehören Therapiepläne, Krankenhaus- und Arztberichte, Verordnungen und Medikamentenpläne.

Ergebnisse einer Wiederholung der pflegerischen Begutachtung

Das Ergebnis der erneuten pflegerischen Begutachtung der betroffenen Person durch den medizinischen Dienst wird im Anschluss durch einen neuen Bescheid der Pflegekasse bekannt gegeben.

 

Pflegegrade – Hilfsmittel und Pflegeartikel für die häusliche Pflege

Betroffene Personen mit Erteilung eines Pflegegrades und häuslicher Pflege durch Angehörige haben nach §78 Absatz 1 in Verbindung mit §40 Absatz 2 SGB XI den gesetzlichen festgelegten Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Anspruch gilt für alle fünf Pflegegrade und beträgt maximal 40 € / monatlich.

Beantragung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Die Kosten für Pflegehilfsmittel und Pflegeartikel zum Verbrauch übernimmt die zuständige Pflegekasse auf Antrag durch die betroffene Person oder einem gesetzlich Bevollmächtigtem.

Beantragung der Pflegehilfsmittel durch Healthmask

Sobald Ihnen ein Pflegegrad erteilt wurde und Sie Bedarf an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch haben, kontaktieren Sie uns ganz einfach. Wir übernehmen den Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse für Sie und liefern Ihnen monatlich ein zusammengestelltes Paket aus Pflegeartikeln, die Sie für Ihre tägliche Pflege benötigen.

Welche Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen?

Unter dem Begriff „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ sind alle relevanten Pflegeartikel zusammengefasst, die bei der täglichen Pflege von Bedeutung sind.

Dies sind unter anderem:

  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • FFP2-Masken und Mundschutz
  • Einmalhandschuhe
  • Pflegeschürzen
  • Bettschutzeinlagen – Einweg & mehrfach verwendbar

Healthmask kann Ihnen, ein auf Ihren Bedarf zugeschnittenes, monatliches Paket für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zusammenstellen und kümmert sich um die Abrechnung mit Ihrer zuständigen Pflegekasse.

 

Pflegegrade – Fazit

Die Einstufung in einen Pflegegrad durch die zuständige Pflegekasse ist ein entlastendes Instrument für alle Beteiligten. Da durch Erkrankung, Unfall oder sogar altersbedingt die eigene Versorgung zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann, wird die häusliche Pflege oft von Angehörigen und Bekannten übernommen. Durch die Einstufung können Geld- und Sachleistungen zur Kompensation der pflegerischen Situation beitragen.

Durch einen Pflegegrad haben pflegebedürftige Menschen viele Vorteile. Sie erhalten Pflegegeld ab Pflegegrad 2 zur Erhaltung eines selbstbestimmten Lebens sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie bei Bedarf eine Versorgung für teil- oder vollstationäre Pflege.

Ein weiterer Vorteil ist die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Wert von 40 € monatlich. So können für den pflegerischen Bedarf benötigte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, FFP2-Masken und Bettschutzeinlagen.

Bei Healthmask können Sie einfach und entspannt Ihren Bedarf an Pflegehilfsmitteln online zusammenstellen. Wir kümmern uns um die Kostenübernahme der Pflegekasse. Sie benötigen nur einen bereits erteilten Pflegegrad.

 

Pflegegrade – Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zu den Pflegegraden

Ab wann wurden Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt?

Die fünf Pflegegrade wurden am 01.01.2017 eingeführt und lösten das vorherige System der Pflegestufen ab.

Wie viele Pflegegrade gibt es insgesamt?

Es gibt insgesamt fünf verschiedene Pflegegrade, die Höhe und Umfang der zu erhaltenden Pflegeleistungen nach bestimmten Anforderungen regulieren.

Welcher Pflegegrad entspricht der ehemaligen Pflegestufe 0?

In der Pflegereform 2017 wurde der Anspruch gefestigt, Pflege zu stärken und Pflegebedürftigen somit eine würdige Pflege zu ermöglichen. Aufgrund dieses Anspruches wurde Pflegebedürftigkeit in Pflegegraden höher eingestuft, als es in Pflegestufen möglich war, auch unter der Verwendung einer Art „Bestandschutz“. Die ehemalige Pflegestufe 0 wurde somit in den Pflegegrad 1 überführt.

Wann und wo kann ich einen Antrag auf Erteilung eines Pflegegrads stellen?

Sie können direkt einen Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse auf Erteilung eines Pflegegrads stellen, sobald Sie bemerken, dass Sie durch bestimmte Faktoren Ihren Alltag nicht mehr selbständig gestalten und die eigene Versorgung sicherstellen können. Diese Faktoren können Erkrankungen, ein fortgeschrittenes Alter oder akute Unfälle und deren Folgeschäden sein.

Ab welchem Pflegegrad besitze ich Anspruch auf Pflegegeld?

Sobald Sie mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft worden sind, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld, solange die Pflege häuslich und ambulant bei Ihnen durchgeführt wird. Bei Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld.

Wie und wo kann ich das Pflegegeld beantragen?

Das Pflegegeld, das Ihnen ab einer Erteilung in Pflegegrad 2 bei häuslicher und ambulanter Pflege zusteht, wird entweder direkt ab Anerkennung mit dem Bescheid der Pflegekasse ausbezahlt oder nach einem Antrag auf Auszahlung. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad und Widerspruch

Kann ich Widerspruch gegen meinen Pflegegrad einlegen?

Sie können innerhalb der gesetzten Frist von einem Monat nach Zustellung des Bescheids einen Widerspruch bei der Pflegekasse einreichen.

Was benötige ich für einen erfolgreichen Widerspruch?

Damit Ihr Widerspruch des Bescheids über den Pflegegrad Erfolg gegenüber der zuständigen Pflegekasse hat, bedarf es einer fach- und sachgerechten Argumentation. Die Argumentation sollte sich im besten Fall auf das erstelle Pflegegutachten beziehen.

Kann ich das vom medizinischen Dienst erstellte Gutachten anfordern?

Sie können das Gutachten, das vom medizinischen Dienst für die Pflegekasse erstellt wurde, direkt bei der Pflegekasse zur Einsicht anfordern. Den Wunsch einer Kopie des Gutachtens können Sie auch direkt beim Gutachter während der pflegerischen Begutachtung äußern.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Widerspruchs bei der Pflegekasse?

Der genaue Zeitrahmen ist unterschiedlich. Gesetzlich haben Pflegekassen maximal 3 Monate Zeit, den Widerspruch zu bearbeiten.

Was passiert nach einem erfolgreichen Widerspruch des Pflegegrads?

Nach einem erfolgreichen Widerspruch gibt es zwei Möglichkeiten, wie die Pflegekasse reagieren kann. Die Pflegekasse kann aufgrund neuer Erkenntnisse, etwa durch nachgereichte Dokumente oder Arztberichte, die pflegerische Situation neu bewerten und den vorher ausgestellten Bescheid korrigieren. Die zweite Möglichkeit, wenn keine neuen Erkenntnisse oder Daten zugrunde liegen, wäre die Wiederholung der pflegerischen Begutachtung.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind alle relevanten Artikel und Produkte, die für die tägliche häusliche Pflege von Relevanz und Bedeutung sind. Das trifft auf Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, FFP2-Masken und Schutzbekleidung für die pflegenden Personen zu.

Ab wann habe ich Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse?

Sie haben mit Erteilung Ihres Pflegegrads Anspruch auf die Kostenübernahme der „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“. Der Anspruch gilt für alle fünf Pflegegrade.

Wie hoch ist die monatliche Kostenübernahme bei welchem Pflegegrad?

Die monatliche Kostenübernahme beträgt maximal 40 € und gilt für alle fünf Pflegegrade gleichermaßen.

Habe ich trotz ambulantem Pflegedienst einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Oftmals übernehmen ambulante Pflegedienste bestimmte pflegerische Tätigkeiten. Verbrauchsmaterialien sind bei Pflegediensten in der täglichen Verrichtung pflegerischer Tätigkeiten bereits einkalkuliert. Findet dennoch eine häusliche Pflege durch Angehörige statt, besteht weiterhin der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Wie lange gilt mein Anspruch nach erfolgreichem Antrag?

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wird meist ohne Befristung, mindestens aber für 1 Jahr gewährt.

Gibt es einen einfachen Weg für die Beantragung der Pflegehilfsmittel?

Bei Healthmask können Sie einfach und unkompliziert Ihre Pflegehilfsmittel für den Verbrauch bestellen. Wir kümmern uns um den Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse und stellen, in Abstimmung mit Ihnen und dem pflegerischen Bedarf, ein monatliches Paket an Artikeln und Produkten für die tägliche häusliche Pflege zusammen.

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