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EN 149:2001+A1:2009 für FFP-Masken

Die europäische Norm EN 149:2001+A1:2009 für FFP-Masken

In diesem Artikel klären wir Sie über die europäische Norm EN 149 und die deutsche Fassung EN 149:2001+A1:2009 für filtrierende Halbmasken (FFP) auf.

EN149:2001

Was bedeuten EN 149:2001+A1:2009?

Filtrierende Halbmasken, sogenannte FFP-Masken, gehören zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Die Abkürzung FFP stammt aus dem englischen und bedeutet „Filtering face piece“.

Die Schutzfunktion richtet sich nach Leckage und Filtrationsleistung der FFP-Masken und ist europaweit nach Norm EN 149 genormt.

In Europa müssen filtrierende Halbmasken für den Arbeitseinsatz die Anforderungen der europäischen Norm EN 149 erfüllen. Die deutsche Fassung: EN 149:2001+A1:2009

EN 149: „Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung 

Was wird geprüft?

Durch die Norm wird die Schutzwirkung der Masken geprüft und zur Verwendung freigegeben. Die Norm EN 149 garantiert sicher zu verwendende Produkte, die auf Eigenschaften der Schutzwirkung hin geprüft worden sind. Die Schutzwirkung der FFP-Masken setzt sich aus ihrer Gesamtleckage zusammen. Dazu werden Filterdurchlass und Verpassungsleckage geprüft. Die Verpassungsleckage entsteht aus der Undichtigkeit zwischen Dichtlinie der Maske und Gesicht des Maskenträgers. Werden alle Prüfkriterien eingehalten, dann kann die Atemschutzmaske entsprechend der EU-Verordnung (EU)2016/425 zertifiziert werden.

Warum wird geprüft?

Das Prüfverfahren garantiert, dass nur zugelassene Masken für die Arbeit in bestimmten Arbeitsumgebungen und mit bestimmten Arbeitsstoffen durchgeführt werden und der Maskenträger zuverlässig vor gesundheitlichen Folgen geschützt wird.

Wie erkennt man genormte und zertifizierte FFP-Masken?

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind zertifizierte Masken gleichermaßen wichtig. Die Benutzung einer zertifizierten Maske garantiert die Einhaltung der Mindestanforderungen bei einem genormten Prüfverfahren.

Die CE-Kennzeichnung

Die Maske muss zuerst einmal die Prüfvorgaben zur Gesamtleckage und Filtrationsleistung der europäischen Norm nach EN 149:2001+A1:2009 erfüllen. Werden diese Vorgaben eingehalten und die Maske zertifiziert, darf sie je nach Filtrationsleistung die Bezeichnung FFP1, FFP2 oder FFP3 tragen.

Die CE-Kennzeichnung findet sich zusammen mit der 4-stelligen Kenn-Nummer der zuständigen Zertifizierungsstelle (z.B. CE 0158), der erteilten FFP-Schutzklasse und die zu erfüllende EN-Norm. Der Hersteller  kann auf Anfrage eine Konformitätserklärung vorzeigen oder diese liegt bereits dem Produkt bei. Eine weitere sichere Kennzeichnung ist die EU-Baumusterprüfbescheinigung, die der Hersteller ebenfalls auf Anfrage vorweisen muss. 

Die Konformitätserklärung

Bei Unklarheiten über die geltenden Mindestanforderungen bei einer FFP-Maske sollte die Konformitätserklärung des Herstellers überprüft werden.

Der Hintergrund:

Jedes Teil einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) in Europa muss der EU Verordnung EU 2016/425 entsprechen. Diese Verordnung regelt die grundlegenden Anforderungen der Verordnung über Persönliche Schutzausrüstung. Bevor also ein Unternehmen persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Europa auf den Markt bringt, muss eine EU-Konformitätserklärung abgegeben werden. In der EU-Konformitätserklärung verpflichten sich Hersteller und Unternehmen, die Produkte die in der Richtlinie enthaltenen grundlegenden Sicherheitsanforderungen einzuhalten.

Erst nach diesem Schritt darf und muss das Unternehmen die CE-Kennzeichnung gut sichtbar, dauerhaft und leserlich auf der persönlichen Schutzausrüstung anbringen.

Die wichtigsten Zertifikationsmerkmale im Überblick:

✓ Kennzeichnung der Maske / des Produkts mit CE-Kennzeichen
✓ 4-stellige Kennziffer der Zertifizierungsstelle nach CE Kennzeichen auf Produkt
✓ CE-Kennzeichnung mit Kennziffer der Prüfstelle auch auf Verpackung zu finden
✓ Normbezeichnung EN 149:2001+A1:2009 auf Verpackung zu finden
✓ Adresse eines Inverkehrbringers in die EU auf Verpackung zu finden
✓ Kopie der Konformitätserklärung liegt Produkt bei oder kann bei Hersteller eingesehen werden
✓ Die Konformitätserklärung verweist auf eine Baumusterprüfung nach EN 149:2001+A1:2009
✓ Adresse des Herstellers sind auf Verpackung und Konformitätserklärung identisch 

Wichtig!

Sollten eines oder mehrere Merkmale deutlich abweisen, ist von einer Verwendung der Masken abzusehen, um die eigene Gesundheit oder die Gesundheit der Mitarbeiter bei Arbeiten in bestimmten Umgebungen und mit bestimmten Stoffen nicht zu gefährden.

Was sind filtrierenden Halbmasken (FFP)?

FFP-Masken, also partikelfiltrierende Halbmasken sind Teil der PSA, der persönlichen Schutzausrüstung und werden als Atemschutz gegen partikelförmige Schadstoffe und Aerosole genutzt und eingesetzt. Diese FFP-Masken bedecken sowohl Mund und Nase, als auch das Kinn und können je nach Einsatzzweck und Einsatzgebiet Atemventile zum Ein- und Ausatmen aufweisen. Je nach Leckage und Filtrationsleistung werden FFP-Masken in 3 Schutzklassen eingeteilt:

FFP1-Masken in der Übersicht nach EN 149:2001+A1:2009

In Arbeitsumgebungen mit ungiftigen Staubpartikeln (etwa Kalkstein, Zucker, Gips, Zement, Pollen) sind FFP-Masken der Schutzklasse FFP1 vorgesehen. Beim direkten Arbeitseinsatz mit Feinstaub, Aerosolen auf Öl- und Wasserbasis, sowie Rauch leisten FFP1-Masken einen Schutz des Trägers.

Einsatzgebiete der FFP1-Masken:

FFP1-Masken werden vorwiegend bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten, Reinigungsarbeiten und im Handwerk eingesetzt. Bei den handwerklichen Tätigkeiten stehen meist Schleif-, Schneid- und Bohrarbeiten von Beton, Mauerwerk und Eisen im Vordergrund. 

Leckage und Filtrationsleistung - Schutzklasse FFP1:

✓ Die Gesamtleckage der FFP1-Masken beträgt maximal 22%
✓ Bei der Filtrationsleistung werden mindestens 80% der Schadstoffe aus der Luft gefiltert

FFP2-Masken in der Übersicht nach EN 149:2001+A1:2009

In Arbeitsumgebungen mit potenziell giftigen und krebserregenden Staubpartikeln und Aerosolen auf Öl- und Wasserbasis sind FFP-Masken der Schutzklasse FFP2 vorgesehen. Sie schützen den Träger bei direkten Arbeiten mit Granit, Betonstaub, Natrium oder Silikon.

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Einsatzgebiete der FFP2-Masken:

FFP2-Masken werden vorwiegend bei Bohr-, Schleif- und Schneidearbeiten von Zement, Holz, Stahl, Farben und Kunststoffen eingesetzt und schützen den Träger außerdem zuverlässig bei Schweißarbeiten von Baustahl und Zink. Weiterhin werden FFP2-Masken eingesetzt, um den Träger beim Umgang mit Schimmel, sowie Bakterien und Viren der Risikogruppe 2 zu schützen.

Leckage und Filtrationsleistung - Schutzklasse FFP2: 

✓ Die Gesamtleckage der FFP1-Masken beträgt maximal 8%
✓ Bei der Filtrationsleistung werden mindestens 94 % der Schadstoffe aus der Luft gefiltert

FFP3-Masken in der Übersicht nach EN 149:2001+A1:2009

FFP3-Masken stellen die höchste Schutzklasse der partikelfiltrierenden Halbmasken. Konzipiert für den Einsatz in Arbeitsumgebungen, in denen der Träger auf gesundheitsschädliche und krebserregende Staubpartikel und Aerosole, trifft.

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Einsatzgebiete der FFP3-Masken: 

Die höchste aller FFP-Schutzklassen kommt in Arbeitsumgebungen bei bestimmten Tätigkeiten zum Einsatz, bei denen die Gefahr einer Kontamination mit gesundheitsschädlichen Stoffen besteht. Bei Arbeitstätigkeiten mit Asbest und Dieselruß, sowie der Umgang mit Viren und Bakterien der Risikogruppe 3 ist zwingend eine FFP3-Maske zu benutzen. Auch bei Schweißarbeiten von Edelstahl und Thorium-Elektroden muss zum Schutz des Trägers eine filtrierende Halbmaske der Schutzklasse FFP3 verwendet werden.

Leckage und Filtrationsleistung - Schutzklasse FFP3: 

✓ Die Gesamtleckage der FFP1-Masken beträgt maximal 2%
✓ Bei der Filtrationsleistung werden mindestens 99% der Schadstoffe aus der Luft gefiltert

FFP Masken im Überblick

Ausführung FFP1 FFP2 FFP3
Filterleistung Mindestens 80% Mindestens 94% Mindestens 99%
Leckage (Undichtigkeit) Maximal 22% Maximal 8% Maximal 2%
Anwendungsbereich Landwirtschaft, Reinigung, Handwerk Arbeiten mit potentiell giftigen Stauben & Aerosolen, Schutz vor Bakterien und Viren der Risikogruppe 2 Schutz vor Kontamination mit gesundheitsschädlichen Stoffen (z.B. Asbest, Dieselruß), Schutz vor Bakterien und Viren der Risikogruppe 3, Schweißarbeiten etc.
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