Lexikon

Veränderung der Pflegeversicherung mit der Einführung der Pflegegrade

Pflegestufen

Vor den Pflegegraden gab es die Pflegestufen. Die Pflegestufen galten für Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung pflegebedürftig waren. Der Begriff wurde im Rahmen der Pflegeversicherung bis zum 31.12.2016 verwendet, bevor sie durch die Pflegegrade ersetzt wurden. Es gab 3 Pflegestufen, wobei die dritte die höchste war und die Einstufung erfolgte nach einem Punktesystem. Unabhängig vom Alter oder der Art der Pflegebedürftigkeit, sie galten für alle Versicherten.

Pflegegrade

Ab dem 01.01.2017 wurden die Pflegestufen durch die Pflegegrade ersetzt. Mit der Einführung der Pflegegrade sollten die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen besser berücksichtigt werden. Die Pflegegrade berücksichtigen im Gegensatz zu den Pflegestufen nicht nur die körperliche Pflegebedürftigkeit, sondern auch die psychischen, kognitiven und sozialen Beeinträchtigungen der Versicherten.

Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5, wobei Pflegegrad 1 die geringste und Pflegegrad 5 die höchste Einstufung darstellt. Die Einstufung erfolgt ebenfalls anhand eines Punktesystems, das jedoch anders als bei den Pflegestufen auf sechs Bereichen basiert: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Die Pflegegrade ermöglichen also eine differenzierte Einstufung der Pflegebedürftigkeit, die den Bedürfnissen der Betroffenen Menschen besser gerecht wird als die der Pflegestufen.

Wie hat sich die Pflegeversicherung verändert?

Mit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 hat sich die Pflegeversicherung grundlegend verändert. Vorher waren die Leistungen in der Pflegeversicherung ausschließlich an die Pflegestufen gebunden. Diese orientierten sich ausschließlich an der benötigten Zeit für die Pflege und nicht an den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen.

Durch die Einführung der Pflegegrade wurde das System der Pflegeversicherung also deutlich flexibler und individueller gestaltet. Die Pflegebedürftigkeit wird nun anhand von körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen des Pflegebedürftigen beurteilt und nicht nur anhand der benötigten Pflegezeit. Dies ermöglicht eine differenziertere Betrachtung der individuellen Bedürfnisse und eine passgenauere Versorgung.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Pflegegrade ist, dass sie auch für Menschen mit Demenz und anderen psychischen Erkrankungen anwendbar sind. Vorher wurden diese Erkrankungen oft nicht als Pflegebedürftigkeit anerkannt, was zu erheblichen Problemen bei der Versorgung und der Inanspruchnahme von Leistungen führte.

Durch die Einführung der Pflegegrade haben Pflegebedürftige nun einen Anspruch auf individuelle und bedarfsgerechte Leistungen. So können beispielsweise auch ambulante Pflegedienste oder technische Hilfsmittel wie Treppenlifte oder Rollstühle von der Pflegeversicherung übernommen werden. Auch die Betreuung durch Angehörige oder Freunde wird unterstützt, indem sie durch die Pflegeversicherung finanziell oder durch Schulungen und Beratungen unterstützt werden.

Darüber hinaus haben Pflegebedürftige nun auch Anspruch auf einen Entlastungsbetrag, der zur Finanzierung von Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfen oder Tagespflege genutzt werden kann. Auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Pflegezeit oder Pflegeurlaub erleichtert.

Fazit

Insgesamt hat die Einführung der Pflegegrade also zu einer deutlich flexibleren und bedarfsgerechteren Versorgung von Pflegebedürftigen geführt. Die Pflegeversicherung orientiert sich nun stärker an den individuellen Bedürfnissen und trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung leben können.

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