Lexikon

Voraussetzungen für die Feststellung eines Pflegegrades

Die Voraussetzuungen für die Feststellung eines Pfegegrades sind in Deutschland gesetzlich geregelt und werden durch einen unabhängigen Begutachter überprüft. Bei gesetzlich versicherten ist dies der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK). Im Wesentlichen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

1: Erforderlichkeit einer Pflegebedürftigkeit: Es muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit vorliegen, die eine Hilfe bei mindestens zwei Verrichtungen des täglichen Lebens (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität) erforderlich macht. 

2: Zeitlicher Umfang der Pflegebedürftigkeit: Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen oder bereits sechs Monate bestanden haben. 

3: Schwere der Beeinträchtigung: In Deutschland wird zwischen 5 Pflegegraden unterschieden. Es gibt zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 Unterschiede hinsichtlich der Schwere der Pflegebedürftigkeit und der benötigten Hilfe. Pflegegrad 1 stellt dabei die geringste und der Pflegegrad 5 die höchste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und/oder der Fähigkeit, Alltastätigkeiten auszuführen dar.

4: Erforderlichkeit der Pflege: Es muss ein Bedarf an regelmäßiger Unterstützung bei der Verrichtung von Aufgaben des alltäglichen Lebens bestehen.

Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen die genannten Kriterien durch einen Antragssteller und/oder einen Angehörigen, sowie durch eine ärztliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) nachgewiesen werden.

Die ärztliche Begutachtung durch den MDK erfolgt anhand eines standardisierten Fragekatalogs und einer körperlichen Untersuchung des Pflegebedürftigen. Dabei werden verschiedenen Aspekte berücksichtigt, wie z.B. die körperliche, geistige Belastbarkeit, die Mobilität, die Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit zur Selbstversorgung. Dabei wird anhand voon einem Punktesystem der jeweilige korrekte Pflegegrad eingestuft.

Zusätzlich werden auch die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten durch Angehörige oder professionelle pflegekräfte berücksichtigt, sowie die örtliche Gegebenheiten wie z.B. die Wohnsituation und Infrastruktur. Die Einstufung in den korrekten der 5 Pflegegrade entscheidet über die Höhe der Leistungen, welche von der Pflegeversicherung erbracht werden. Diese Leistungen können beispielweise für Umbaumaßnahmen Zuhause oder auch für Pflegehilfsmittel eingesetzt werden. 

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