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Pflegegrad 3 - Überblick, Leistungen und Voraussetzungen

Der Pflegegrad 3 gehört zu einen der fünf Pflegegrade in Deuschland. Der Pflegegrad 3 ist ein Grad der Pflegebedürftigkeit, der bei Menschen mit erheblichen Einschränkungen in der Selbstständigkeit aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen diagnostiziert wird. 

Um einen Pflegegrad der Stufe 3 zu erhalten, muss eine umfassende Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung durchgeführt werden. Die Beurteilung erfolgt dabei nach einem Punktesystem. So benötigt man für den Grad 3 zwischen 47,5 bis unter 70 Punkte beim Begutachtungsassessment (NBA) durch den Medizinischen Dienst oder der MEDICPROOF (bei Privat Versicherten).
Dieses Punktesystem richtet sich dabei insbesondere auf die eigenständige Bewältigung der alltäglichen Aufgaben und der Bewertung der körperlichen, geistigen, psychischen Beeinträchtigungen.

Eine Übersicht über die verschiedenen Pflegegrade, mit der konkreten Punkteverteilung erhalten SIe in unserem Ratgeber: Pflegegrade im Überblick

Woran erkennt man den Pflegegrad 3

Personen mit einem Pflegegrad 3 benötigen Hilfe beid er Bewältigung von Aktivitäten des täglichen Lebens wie zum Beispiel der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Sie sind in Ihrer Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt und benötigen in der Regel rund um die Uhr Betreuung durch eine Pflegeperson oder einen professionellen Pflegedienst. 

Die Einordnung in die verschiedenen Pflegegrade fällt dabei nicht immer so einfach. Aus diesem Grund kann sich der Pflegegrad auch ändern und stellt keinen endgültigen Status dar. Eine regelmäßige Prüfung ist wichtig, um die Hilfe und Beurteilung an die entsprechende Pflegesituation anzupassen. 

Welche Leistung erhält man mit dem Pflegegrad 3

Mit einem Pflegegrad 3 können Pflegebedürftige monatliche Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, um ihre Versorgung und Betreuung sicherzustellen. Zu den Leistungen gehören zum Beispiel ambulante Pflege, Pflegehilfsmittel, teilstationäre oder stationäre Pflege und Tagespflege.

Die Höhe der Leistungen ist abhängig von den individuellen Bedürfnissen und dem tatsächlichen Hilfebedarf des Pflegebedürftigen. Im Pflegegrad 3 werden höhere Leistungen als im Pflegegrad 2 gezahlt, da der Hilfebedarf deutlich höher ist. Zusätzlich können Pflegebedürftige in diesem Pflegegrad einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat erhalten.

Für Pflegebedürftige im Pflegegrad 3 gibt es auch die Möglichkeit, eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, um die Pflegeperson zeitweise zu entlasten. Auch die Inanspruchnahme von spezialisierten Pflegediensten wie zum Beispiel palliative Pflege ist möglich.

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Pflegegrad nur eine vorübergehende Einschätzung der Pflegebedürftigkeit darstellt. Die Bedürfnisse und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person können sich im Laufe der Zeit ändern, so dass eine erneute Begutachtung durch den MDK notwendig werden kann.

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