Ab 2025 bekommen Menschen mit Pflegegrad 3 monatlich 599 Euro – zusätzlich können 1.497 Euro für Pflegeleistungen geltend gemacht werden. Dies zeigt, wie wichtig ein gutes Pflegesystem für ältere Menschen ist.
Pflegegrad 3 gilt für Menschen mit schweren Einschränkungen. Sie brauchen eine Punktzahl zwischen 47,5 und unter 70.
Mit Pflegegrad 3 bekommen Sie Geld und viele Hilfen, die Ihnen helfen, selbstständig zu bleiben. Das "Neue Begutachtungsassessment (NBA)" prüft genau, was Sie brauchen.
Wichtige Daten & Fakten auf einen Blick
- Die Kriterien für Pflegegrad 3 setzen eine Punktzahl zwischen 47,5 und unter 70 voraus.
- Ab 2025 steigt das Pflegegeld für Pflegegrad 3 auf monatlich 599 Euro.
- Der Betrag für Pflegesachleistungen beläuft sich auf 1.497 Euro pro Monat.
- Monatlich können bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel beansprucht werden.
- Die Anpassungen und Leistungen basieren auf einer differenzierten Betrachtung der individuellen Bedürfnisse, gemessen durch das NBA.
- Zu den Leistungen von Pflegegrad 3 gehören außerdem Pflegegelder, Sachleistungen und Betreuungsangebote.
- Um Pflegegrad 3 zu erhalten, muss der Bedarf an Unterstützung mindestens sechs Monate andauern.
Was ist Pflegegrad 3?
Der Pflegegrad 3 hilft Menschen, die schwer behindert sind. Sie brauchen oft Hilfe im Alltag. Diese Hilfe ist nötig, weil sie körperlich, kognitiv oder psychisch eingeschränkt sind.
Definition und Bedeutung
Seit 2017 liegt der Fokus auf schwerer Beeinträchtigung. Wer 47,5 bis unter 70 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) erreicht, bekommt Pflegegrad 3. Die Punkte werden nach verschiedenen Kriterien berechnet.
Bereich |
Gewichtung |
Mobilität |
10% |
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten |
7,5% |
Verhaltensweisen und psychische Problematiken |
7,5% |
Selbstversorgung |
40% |
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen |
20% |
Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte |
15% |
Die Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Wer körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen hat, braucht oft viel Hilfe. Um Pflegegrad 3 zu bekommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese werden im Pflegegrad 3 Antragsprozess und durch Bewertungskriterien festgestellt.
Antragsprozess und Bewertungskriterien
Der Antrag für Pflegegrad 3 startet bei der Pflegekasse. Danach kommt ein Gutachter zu Ihnen nach Hause. Er prüft, wie selbstständig Sie sind.
Er schaut auf Mobilität, Denken und Kommunizieren. Auch auf Verhalten und psychische Probleme. Außerdem auf Selbstversorgung und Alltag.
Das Neue Begutachtungsassessment (NBA)
Seit 2017 nutzt man das NBA. Es hilft, Selbstständigkeit besser zu verstehen. Es prüft sechs Bereiche genau.
Für Pflegegrad 3 braucht man 47,5 bis 70 Punkte. Hier sind die Details:
Bereiche |
Maximale Punktzahl |
Relevanz für Pflegegrad 3 |
Mobilität |
10 |
Hoch |
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten |
15 |
Mittel |
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen |
15 |
Mittel |
Selbstversorgung |
40 |
Sehr hoch |
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen |
20 |
Hoch |
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte |
15 |
Mittel |
Jeder Bereich spielt eine Rolle für die Punktzahl. So entscheidet man, ob man Pflegegrad 3 bekommt.
Die Leistungen des Pflegegrad 3 im Überblick
Personen mit Pflegegrad 3 erhalten wichtige Unterstützungen. Diese sollen ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit verbessern. Hier sind die wichtigsten Leistungen, die sie und ihre Familien nutzen können:
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Pflegegeld für Pflegegrad 3 hilft, wenn Familienangehörige oder andere informelle Pflegekräfte die Pflege übernehmen. Das monatliche Pflegegeld beträgt 599 Euro. Es gibt auch Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3, die monatlich 1.497 Euro beträgt. Diese Leistungen helfen, professionelle Pflege zu bezahlen und die Angehörigen zu entlasten.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege bietet bis zu 1.685 Euro pro Jahr, wenn die übliche Pflegeperson nicht da ist. Das ist eine flexible Hilfe, damit die Pflegebedürftigen gut betreut werden. Kurzzeitpflege bietet bis zu 1.854 Euro pro Jahr für temporäre Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Pflegepersonenverhindert.
Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel
Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro ist für alle Pflegegrade verfügbar. Er kann für Unterstützung im Alltag genutzt werden. Dies fördert die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich sind auch abgedeckt, um die häusliche Pflege zu erleichtern.
Diese Leistungen verbessern das Leben von Menschen mit Pflegegrad 3 zu Hause und in Einrichtungen. Die richtige Nutzung dieser finanziellen Hilfen sorgt für hohe Betreuungsqualität. Das fördert Autonomie und Zufriedenheit der Betroffenen.
Hausnotruf und Wohnraumanpassung
Menschen mit Pflegegrad 3 haben oft große Schwierigkeiten, sich selbstständig zu bewegen. Der Hausnotruf und die Wohnraumanpassung helfen ihnen sehr. Sie machen das Leben leichter und sicherer.
Der Hausnotruf hilft schnell in Notfällen. Die Pflegeversicherung zahlt bis zu 25,50 Euro monatlich dafür. Das ist super für allein Lebende, die schnell Hilfe brauchen.
Es gibt einen Sender, der über Notfallknöpfe an die Notrufzentrale sendet. Die monatlichen Kosten werden abgedeckt, aber Einrichtungskosten und Extras müssen selbst bezahlt werden.
Die Wohnraumanpassung macht das Zuhause sicherer und einfacher. Man kann zum Beispiel Griffe im Bad oder Küchenanpassungen durchführen. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
Leistung |
Zuschuss |
Anmerkungen |
Hausnotruf |
Maximal 25,50 €/Monat |
Zuschuss deckt monatliche Gebühren ab, Einrichtungskosten oft ausgenommen |
Wohnraumanpassung |
Maximal 4.180 € |
Eine einmalige Unterstützung pro Maßnahme |
Pflegegeld bei Pflegegrad 3: Ein detaillierter Blick
Das Pflegegeld für Pflegegrad 3 hilft, die Pflege zu Hause selbst zu organisieren. Im Jahr 2025 beträgt das monatliche Pflegegeld 599 Euro. Das gibt Betroffenen die Möglichkeit, die Pflege nach ihren Wünschen zu gestalten.
Wenn man Pflegesachleistungen nutzt, kann das Pflegegeld sinken. Aber man muss dafür keinen Kostennachweis erbringen.
Es gibt auch einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Mit diesem Geld kann man andere pflegeunterstützende Angebote nutzen. Zum Beispiel Tages- oder Nachtpflege, die die häusliche Pflege erleichtern.
Durch Pflegegeld und Entlastungsbetrag kann man die Pflege besser an den eigenen Bedarf anpassen.
- Monatliche Geldleistungen: Das Pflegegeld 2025 für Pflegegrad 3 steigt auf 599 Euro. Das ist mehr als der alte Betrag von 545 Euro.
- Zusätzliche Unterstützung: Der Entlastungsbetrag von 131 Euro hilft, die Kosten der Pflege zu decken.
- Pflegesachleistungen: Wenn man bis zu 1.497 Euro monatlich für Pflegegrad 3 nutzt, passt das Pflegegeld an.
- Pflegeberatung: Eine Pflegeberatung pro Halbjahr ist Pflicht. Sie sichert die Qualität der Pflege und ist Teil des Pflegegeldes.
Das Pflegegeld 2025 für Pflegegrad 3 ist mehr als nur Geld. Es ist Teil eines umfassenden Pflegekonzepts. Es geht um die individuellen Bedürfnisse jeder Person. So können Betroffene ein selbstbestimmtes Leben zu Hause führen.
Pflegesachleistungen genauer erklärt
Pflegesachleistungen helfen Menschen mit Pflegebedarf. Sie ermöglichen professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Diese Leistungen werden direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet. Der monatliche Betrag für Pflegesachleistung Pflegegrad 3 beträgt 1.497 Euro.
Pflegegrad |
Monatliche Pflegesachleistungen |
Monatliches Pflegegeld |
2 |
796 Euro |
347 bis 990 Euro |
3 |
1.497 Euro |
599 bis 1.497 Euro |
4 |
1.859 Euro |
800 bis 1.859 Euro |
5 |
2.299 Euro |
990 bis 2.299 Euro |
Die Nutzung von Pflegesachleistungen beeinflusst das Pflegegeld. Man kann zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung wählen. So kann man den Betrag anpassen, um besser zu helfen.
Man kann bis zu 40 Prozent der Sachleistungen auf andere Leistungen übertragen. Das macht die Pflege flexibler. Es hilft, einen Pflegeplan zu entwickeln, der genau passt.
Verhinderungspflege: Eine wichtige Unterstützung
Die Verhinderungspflege hilft sehr, wenn man jemanden pflegt und nicht da sein kann. Zum Beispiel bei Krankheit oder wichtigen Terminen. Für Pflegegrade 3 ist diese Hilfe besonders wichtig, da die Pflege sehr anstrengend sein kann.
Ab 2025 wird die Verhinderungspflege noch flexibler. Sie passt besser zu den Bedürfnissen von Pflegenden und Pflegebedürftigen. Der maximal mögliche Betrag steigt auf bis zu 3.539 Euro. Das ermöglicht mehr Tage Unterstützung.
Die Tabelle unten zeigt, wie sich die finanzielle Unterstützung entwickelt. Sie zeigt, wie wichtig Pflegepolitik ist und wie Anerkennung für Pflegende wächst.
Jahr |
Verfügbares Budget für Verhinderungspflege Pflegegrad 3 (in €) |
Maximale Dauer der Verhinderungspflege (in Tagen) |
2023 |
1.685 |
42 |
2024 |
1.612 |
42 |
2025 |
3.539 |
56 |
Die Änderungen bei der Verhinderungspflege 2025 bringen finanzielle und emotionale Entlastung. Sie sorgen dafür, dass Pflege auch bei Abwesenheit gut ist. Das verbessert die Lebensqualität der Betroffenen.
Kurzzeitpflege: Die temporäre Lösung
Die Kurzzeitpflege hilft Menschen, die nicht zu Hause gepflegt werden können. Besonders bei Kurzzeitpflege mit Pflegegrad 3 ist sie wichtig. Sie bietet eine professionelle Betreuung in einer Einrichtung, wenn zu Hause nicht möglich.
Die Kurzzeitpflege Kosten bei Pflegegrad 3 sind durch die Pflegeversicherung abgedeckt. Betroffene mit Pflegegrad 3 bekommen bis zu 1.854 Euro pro Jahr. Das hilft, ohne große Kosten qualitativ gute Pflege zu bekommen.
- Kostenübernahme: Bis zu 1.854 Euro jährlich, was finanziell sehr hilfreich ist.
- Zeitraum: Bis zu acht Wochen pro Jahr, flexibel für Notfälle.
- Zusätzliche Leistungen: Mit Verhinderungspflege kann das Budget auf 3.539 Euro jährlich steigen.
In Notfällen oder nach Krankenhausaufenthalten ist Kurzzeitpflege oft die einzige Lösung. Sie findet in zugelassenen Einrichtungen statt. Dort bekommen die Pflegebedürftigen umfassende Betreuung.
Die Antragsstellung ist einfach und kann per E-Mail oder Fax erfolgen. So wird die Kurzzeitpflege fürPersonen mit Pflegegrad 3 leicht zugänglich. Sie sichert in Notfällen die notwendige Hilfe.
Die Kurzzeitpflege bietet finanzielle Sicherheit für Menschen mit Pflegegrad 3. Sie hilft, die Lebensqualität zu erhalten und den Pflegenden eine Pause zu geben.
Der Entlastungsbetrag und seine Nutzung
Der Entlastungsbetrag hilft, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ihren Pflegenden zu steigern. Jeden Monat gibt es 131 Euro, um zusätzliche Hilfe zu finanzieren. Dieser Betrag ist besonders nützlich, wenn man im Alltag viel Unterstützung braucht.
Möglichkeiten für die Verwendung
Man kann den Entlastungsbetrag auf viele Arten nutzen. Zum Beispiel für qualifizierte Betreuungsdienste, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Auch Unterstützung im Haushalt, wie Einkaufshilfen oder Reinigung, kann abgerechnet werden. Technische Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern, können ebenfalls finanziert werden.
Tipps für die Beantragung
Um den Entlastungsbetrag gut zu nutzen, sollten Sie sich über die Beantragungsprozess informieren. Kontaktieren Sie zuerst Ihre Pflegekasse und fragen Sie nach den Details. Dokumentieren Sie Ihre Ausgaben gut, da viele Pflegekassen Rechnungen verlangen, bevor sie zahlen.
Stellen Sie sicher, dass die Dienstleister, die Sie nutzen möchten, an das Kostenerstattungssystem der Pflegeversicherung angeschlossen sind. So wird die Abwicklung einfacher und Sie müssen nicht vorab zahlen.
Der Entlastungsbetrag ist eine große finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3. Durch gezielte Nutzung können wichtige Betreuungs- und Entlastungsleistungen finanziert werden. Nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen, um die Pflegesituation zu verbessern.
Wichtige Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3
Personen mit Pflegegrad 3 brauchen spezielle Pflegehilfsmittel. Diese Hilfsmittel verbessern die Lebensqualität und erleichtern die Pflege. Sie beinhalten technische Pflegehilfsmittel und Verbrauchsmaterialien, die täglich benötigt werden.
Technische Pflegehilfsmittel gibt die Pflegekasse kostenlos, wenn ein Bedarf besteht. Dazu gehören Pflegebetten und Pflegerollstühle. Diese helfen, sich besser zu bewegen und zu liegen.
Produktkategorie |
Beispiele |
Beschreibung |
PG 50 – Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege |
Pflegebetten, Pflegerollstühle |
Diese Hilfsmittel unterstützen die Grundpflege und Mobilität. |
PG 51 – Körperpflege/Hygiene |
Bettschutzeinlagen, Waschsysteme |
Sie tragen zur Aufrechterhaltung der Hygiene und zum Schutz der Haut bei. |
PG 54 – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch |
Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz |
Diese Artikel sind entscheidend für die Hygiene und Infektionsprävention in der häuslichen Pflege. |
Die Pflegekassen regeln, welche Pflegehilfsmittel verfügbar und bezahlbar sind. Bis zu 42 Euro pro Monat werden für Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel ausgegeben. Diese sind wichtig für eine sichere und saubere Umgebung.
Die Rolle der Pflegeberatung und Unterstützung
Die Pflegeberatung hilft sehr vielen Menschen. Sie gibt Orientierung und Unterstützung in einem komplexen System.
Beratungsangebote nutzen
In Deutschland gibt es viele Pflegestützpunkte. Sie sind für Betroffene und ihre Angehörigen da. Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI ist besonders wichtig, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist.
Die Pflegekassen bieten schnell Beratung an. Nach dem Antrag bekommen Betroffene innerhalb von zwei Wochen einen Termin.
Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pfleger
Pflegekurse helfen Pflegenden und ehrenamtlichen Pflegern. Sie lernen wichtige Fähigkeiten für die Pflege zu Hause. Die Kurse sind oft durch die Pflegeversicherung bezuschusst.
Diese Bildungsangebote verbessern die Qualität der Pflege zu Hause. Sie machen die Arbeit der Pflegenden leichter.
- Es gibt viele Entlastungsangebote, wie Kurse und Tagespflege.
- Pflegebedürftige müssen regelmäßig an Beratungen teilnehmen, um ihre Leistungen zu erhalten.
- Pflegebedürftige im Pflegegrad 3 bekommen bis zu 599 Euro Pflegegeld pro Monat.
Diese Angebote informieren und unterstützen Betroffene und ihre Angehörigen. Sie helfen, die Pflege zu gestalten und die Lebensqualität zu verbessern.
Änderungen und Neuerungen ab 2025
Die Pflegereform 2025 bringt wichtige Neuerungen. Es gibt eine deutliche Pflegegelderhöhung für Pflegegrad 3. Diese Veränderungen verbessern die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien.
Diese Anpassungen bedeuten eine finanzielle und organisatorische Erleichterung. Sie erhöhen auch die Qualität der Pflege.
Pflegegelderhöhung und Entlastungsbudget
Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich das Pflegegeld für Pflegegrad 3. Es wird von 573 Euro auf 599 Euro steigen. Das bedeutet eine Steigerung um 26 Euro oder 4,54%.
Der Entlastungsbetrag wird ebenfalls erhöht. Er steigt von 125 Euro auf 131 Euro monatlich. Das ist eine Erhöhung um 6 Euro oder 4,8%.
Überblick der anstehenden Reformen
Die Pflegereform 2025 bringt viele Änderungen. Sie erweitert das Spektrum der Pflegeleistungen und erhöht die finanziellen Mittel für Pflegebedürftige.
Neben der Pflegegelderhöhung für Pflegegrad 3 werden auch andere Leistungen angepasst.
Leistung |
Vorher |
Nachher |
Änderung |
Pflegegeld (Pflegegrad 3) |
573 Euro |
599 Euro |
+26 Euro |
Entlastungsbetrag |
125 Euro |
131 Euro |
+6 Euro |
Pflegesachleistungen (Pflegegrad 3) |
1.432 Euro |
1.497 Euro |
+65 Euro |
Kurzzeitpflege |
1.774 Euro |
1.854 Euro |
+80 Euro |
Verhinderungspflege |
1.612 Euro |
1.685 Euro |
+73 Euro |
Diese Erhöhungen verbessern die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige. Sie zeigen das Bestreben, gerechtere und zugänglichere Pflegeleistungen zu bieten. Der finanzielle Druck auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wird spürbar gemildert.
Fazit
Rund 27 Prozent der zu Hause gepflegten Menschen fallen in den Pflegegrad 3. Dieser Pflegegrad bietet wichtige Unterstützung. Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen bestimmte Punkte erreicht werden. Diese Punkte liegen zwischen 47,5 und 70.
Ab 2025 steigt das Pflegegeld auf 599 Euro monatlich. Auch das Budget für Pflegesachleistungen erhöht sich auf 1.497 Euro monatlich. Es gibt finanzielle Hilfen wie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Wohnumfeldverbesserungen und Entlastungsbeträge helfen, das Leben zu Hause zu verbessern. Diese Maßnahmen können mit bis zu 4.180 Euro bezuschusst werden. Der Entlastungsbetrag liegt bei 131 Euro monatlich.
Pflegegrad 3 Leistungen unterstützen auch pflegende Angehörige. Es gibt angepasste Pflegeberatung und digitale Anwendungen. Diese Maßnahmen verbessern die Pflegequalität.
FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegrad 3
Was ist Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 bedeutet, dass jemand sehr viel Hilfe im Alltag braucht. Diese Person kann sich kaum selbstständig versorgen. Sie braucht ständig Hilfe bei einfachen Dingen.
Welche Voraussetzungen müssen für Pflegegrad 3 erfüllt sein?
Man muss einen hohen Grad an Hilfsbedarf zeigen. Dies prüft das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Es schaut auf Mobilität, Denken und Verhalten.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3?
Im Jahr 2025 erhält man 599 Euro monatlich. Das Geld hilft, die Pflege zu Hause zu bezahlen.
Welche Pflegesachleistungen stehen bei Pflegegrad 3 zur Verfügung?
Man kann bis zu 1.497 Euro monatlich für professionelle Pflege bekommen. Das gilt für Pflege zu Hause.
Was versteht man unter Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3?
Verhinderungspflege hilft, wenn die Pflegeperson nicht da ist. Man bekommt bis zu 1.685 Euro für sechs Wochen im Jahr.
Welche Kosten deckt die Kurzzeitpflege ab und wie hoch sind diese?
Kurzzeitpflege ist für ein paar Wochen. Man bekommt bis zu 1.854 Euro für acht Wochen im Jahr.
Was ist der Entlastungsbetrag und wie kann ich ihn nutzen?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich. Man kann ihn für Hilfe im Alltag nutzen, zum Beispiel für Nachbarschaftshilfe.
Gibt es spezielle Pflegehilfsmittel, die bei Pflegegrad 3 wichtig sind?
Ja, es gibt viele Hilfsmittel. Zum Beispiel Betten und technische Geräte. Viele davon kann man kaufen oder mieten.
Welche Beratungsangebote gibt es für Angehörige von Personen mit Pflegegrad 3?
Es gibt Beratungen und Kurse. Sie helfen, die Pflege zu Hause besser zu machen.