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Pflegegrad 4 - Überblick, Leistungen und Voraussetzung

Der Pflegegrad 4 ist der zweithöchste Pflegegrad in Deutschland und ist ein Grad der Pflegebedürftigekit, der bei Menschen mit schweren Einschränkungen in der Selbstständigkeit aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen diagnostiziert wird. 

Die Einteilung in die Pflegegrade erfolgt in Deutschland nach einem Punktesystem. Diese Begutachtung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder bei privaten Patienten durch die MEDICPROOF durchgeführt. Dabei benötigt man für den Pflegegrad 4 zwischen 70 und unter 90 Punkten.

Sie benötigen einen Überblick über alle 5 Pflegegrade. Dann hilft Ihnen der folgende Ratgeber weiter: Pflegegrade im Überblick
 

Voraussetzungen für den Pflegegrad 4

Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Mobilität,
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
- Selbstversorgung,
- Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Personen mit einem Pflegegrad 4 sind in der Regel auf intensive Hilfe und Betreuung bei allen täglich anfallenden Aufgaben angewiesen, da Sie diese kaum selbst noch bewältigen können. 

Zum Teil benötigen Menschen mit Pflegegrad 4 rund um die Uhr die Betreuung und Hilfe einer Pflegeperson (z.B. einem Angehörigen) oder durch einen professionellen Pflegedienst. 

Welche Leistungen erhält man mit dem Pflegegrad 4

Mit einem Pflegegrad 4 können Pflegebedürftige monatliche Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, um ihre Versorgung und Betreuung sicherzustellen. Zu den Leistungen gehören zum Beispiel ambulante Pflege, Pflegehilfsmittel, teilstationäre oder stationäre Pflege und Tagespflege.

Im Pflegegrad 4 werden höhere Leistungen als in den Pflegegraden 2 und 3 gezahlt, da der Hilfebedarf nochmals deutlich höher ist. Pflegebedürftige können in diesem Pflegegrad einen Entlastungsbetrag beantragen. Auch die Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege sowie spezialisierten Pflegediensten wie palliative Pflege ist möglich.

Zusätzlich können Pflegebedürftige im Pflegegrad 4 eine Unterstützung bei der Wohnraumanpassung oder bei der Beschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs erhalten. Auch eine Beratung zu den Themen Rehabilitation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist möglich.

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Pflegegrad nur eine vorübergehende Einschätzung der Pflegebedürftigkeit darstellt. Die Bedürfnisse und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person können sich im Laufe der Zeit ändern, so dass eine erneute Begutachtung durch den MDK notwendig werden kann.

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