Mundschutz

Atemschutzmasken von healthmask.de

Atemschutzmasken sind per Definition Schutzmasken, die das Gesicht teilweise oder ganz bedecken. Ihr Verwendungszweck ist der Schutz des Trägers vor luftgängigen Schadstoffen, schädlichen Partikeln und Krankheitserregern. Es gibt sowohl Voll- als auch Halbmasken. Die heute im Beruf und Alltag gängig zu gebrauchenden Masken entsprechen den Halbmasken. Vollmasken werden in speziellen Risikobereichen eingesetzt, etwa als Gas- oder Atemmaske.

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Wir von healthmask.de bieten Ihnen qualitativ hochwertige Atemschutzmasken für den Einsatz im Berufs- und Alltagsleben. Unsere Masken weisen die nötigen Standards, Normen und Klassifikationen auf, sind geprüft und für den beruflichen Einsatz mehr als geeignet. Wir bieten Ihnen Atemschutzmasken in mehreren Variationen, Größen und Farben. Unsere farblichen Atemschutzmasken sind besonders bei Kindern und jungen Erwachsenen beliebt sowie für den Einsatz auf Stationen der Kinderheilkunde und für die Arbeit mit Kindern geeignet.

Atemschutzmasken im Beruf

Im Berufsleben schützen Atemschutzmasken den Träger vor gefährlichen, gesundheitsschädlichen oder krebserregenden Stoffen, Partikeln oder Aerosolen. Sie werden oft eingesetzt, wenn der Träger mit gesundheitsgefährdenden Stoffen arbeitet, etwa bei Schleif-, Schneid- oder Bohrarbeiten in handwerklichen und verarbeitenden Betrieben. Sie können aber auch als Hygienemaßnahme eingesetzt werden, etwa in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben zum Kontaminationsschutz der fertiggestellten Lebensmittel.

Im medizinischen Bereich werden Atemschutzmasken zur Infektionsprävention in hochsensiblen Bereichen eingesetzt, etwa der Arbeit mit immungeschwächten Patienten, bei der Zubereitung von pharmakologischen Erzeugnissen, der Wund- und Behandlungspflege oder im OP-Bereich. Atemschutzmasken gehören im medizinischen Bereich zur PSA und sind nach Mindestanforderungen genormt und klassifiziert.

Aktuell greift in Pandemiezeiten eine verschärfte Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 CoBeLVO. Dabei sind auch Berufsgruppen und Einrichtungen betroffen, für deren Berufsausübung oder Dienstleistung bisher keine Maskenpflicht herrschte.
 

Verschärfte Maskenpflicht in Deutschland nach § 3 Abs. 2 CoBeLVO

Aktuell gilt Deutschland für verschiedene Berufsgruppen eine verschärfte Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 CoBeLVO. Diese besagt, dass Mitarbeiter genannter Betriebe, Einrichtungen und Dienstleister bei ihrer Berufsausübung eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen haben. Weitere Informationen, auch zu aktuellen Empfehlungen und Richtlinien erhalten Sie auf unserer Seite News Seite: Zu unserer News Seite


Öffentliche und gewerbliche Einrichtungen

Hier gilt die Verordnung sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Freien. Die Maskenpflicht gilt hierbei auch im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung, wenn es zu Ansammlung von Personen kommt oder kommen könnte.


Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe

Beide Betriebe sind bei Ausübung ihrer Tätigkeiten dazu verpflichtet, die Verordnung nach § 3 Abs. 2 CoBeLVO einzuhalten.


Körpernahe Dienstleistungsbetriebe

Bei körpernahen Dienstleistungen ist nach § 3 Abs. 2 CoBeLVO eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen.
Folgende Berufsgruppen sind besonders betroffen: • Orthopädietechniker • Orthopädieschuhmacher • Augenoptiker • Fußpfleger • Friseure • Hörakustiker


Einrichtungen des Gesundheitswesens

In Wartebereichen und bei Wartesituationen gilt die Verordnung nach § 3 Abs. 2 CoBeLVO. Bei medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten sind die vorgeschriebenen Masken in verschiedenen Klassifikationen je nach Gefährdungslage zu tragen.


Einrichtungen der Gastronomie

Für Gäste und Personal gilt weiterhin die verschärfte Maskenpflicht. Ob die Maske am Tisch abgenommen werden kann, regeln die Bundesländer recht unterschiedlich. Für aktuelle Verordnungen wenden Sie sich an das für Sie zuständige Gesundheits- oder Landratsamt.


Hotel und Beherbergungsbetriebe

Dort gilt die verschärfte Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Bereichen der Räumlichkeiten.


Welche Arten von Masken gibt es?

Grundsätzlich sind bei Atemschutzmasken zwischen 3 verschiedenen Arten zu unterscheiden.


1 - Mund-Nasen-Bedeckungen

Diese sogenannten Alltagsmasken, oder auch Communitymasken wurden zu Anfang der SARS-Cov-2-Pandemie von vielen genutzt. Sie wurden meist selbst genäht und haben keine spezielle Klassifikation, da es sich um Kleidung handelt. Die Schutzwirkung dieser Masken ist minimal und sie sind als Atemschutz nicht zulässig. Sie bieten einen Designabhängigen Schutz vor Tröpfchenübertragung und können den Atemstrom, sowie den eigenen Tröpfchenauswurf reduzieren.

Einsatz als: Communitymaske bei Pandemiebeginn

Mund-Nasen-Bedeckungen - Filtrationsleistung
Für Mund-Nasen-Bedeckungen bekannter Hersteller, die aus industrieller Herstellung kommen, wurden im Frühjahr 2020 Analysen durchgeführt. Die Messdaten zeigten eine Filtrationsleistung zwischen 35 und 89 %. Entscheidend bei den Unterschieden waren vor allen Dingen das verwendete Material und wie viele Schichten des Stoffes verarbeitet wurden.

Für selbstgenähte Masken gibt es keine Messdaten. Der Schutz wird das Hinzufügen mehrerer Lagen jedoch erheblich erhöht. Bitte beachten Sie, dass trotz mehrerer Lagen nur ein Schutz vor Tröpfchenübertragung besteht und der eigene Tröpfchenauswurf reduziert wird.

Mund-Nasen-Bedeckungen - Leckage
Für Community Masken besteht ein höherer Leckagefluss, wenn diese nicht genau an die Gesichtsform des Trägers angepasst werden. Dabei wird bei diesen Masken zwischen Masken unterschieden, die einen Längsschnitt aufweisen - ähnlich den bekannten OP-Masken und den trichterförmigen Masken - ähnlich den FFP-Masken.


2 - Medizinischer Mund-Nasen-Schutz

Diese Masken werden auch OP-Masken genannt. Sie kommen vorwiegend in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen zum Einsatz. Diese Masken gelten als Medizinprodukt und sind als allgemeine Atemschutzmasken im Alltag anerkannt. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz bietet Schutz vor Tröpfchenübertragung und einen geringen Schutz vor Aerosolen. Sie werden als Fremdschutz in hochsensiblen Bereichen eingesetzt.

Einsatz als: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im medizinischen Bereich sowie als Atemschutzmaske zum Infektionsschutz bei verschärfter Maskenpflicht für mehrere Berufsgruppen. Auch als Alltagsmaske zu Pandemiezeiten sehr beliebt aufgrund des geringeren Atemwiderstandes als bei FFP-Masken.

Medizinischer Mund-Nasen-Schutz - Filtrationsleistung
Diese Masken wurden ursprünglich für den Fremdschutz entwickelt. Bei chirurgischen Eingriffen sollen sie das sterile Feld vor einer Kontamination mit Bakterien durch den behandelnden Arzt schützen. Sie bieten, ähnlich wie Community Masken, nur einen bedingten Schutz vor Tröpfchenübertragung und verringern den eigenen Tröpfchenauswurf.

Medizinischer Mund-Nasen-Schutz - Leckage
Aufgrund des Längsschnitts dieser Masken entsteht aufgrund der ungenauen Passform zum Gesicht des Trägers unmittelbar ein Leckagefluss und sind zum Selbstschutz nur bedingt geeignet.


3 - FFP-Masken

Diese Masken bedecken Mund, Nase und Kinn und können Atemventile zum Ein- und Ausatmen aufweisen. Sie gelten als partikelfilternde Halbmasken und schützen somit vor partikelförmigen Schadstoffen wie etwa Rauch, Staub und Aerosole. Die Filterleistung der Maske orientiert sich an der an gegebenen Schutzklasse. Diese werden unterteilt in FFP1, FFP2 und FFP3.

Einsatz als: Einsatz je nach Klassifikation im beruflichen Bereich zum Schutz des Trägers vor gefährlichen Schadstoffen.


FFP-Einteilung / Klassifizierung / Einsatzgebiete

FFP1

Diese Schutzklasse ist für Arbeitsumgebungen vorgesehen, in denen ausschließlich ungiftige Staubpartikel vorkommen. Sie sind für den Arbeitseinsatz von Feinstaub, Rauch und Aerosolen auf Öl- und Wasserbasis gedacht. Sie bieten Schutz vor ungiftigen Staubpartikeln, etwa Gips, Kalkstein, Zement, Pollen, Zucker, Zellstoff etc.
Einsatz bei folgenden Tätigkeiten: • Reinigungsarbeiten • Landwirtschaftliche Tätigkeiten • Handwerkliche Tätigkeiten wie das Schleifen, schneiden und bohren von Mauerwerk, Beton, Eisen


FFP2

Die Masken dieser Schutzklasse sind für Arbeitsumgebungen produziert worden, um Personen vor giftigen und krebserregenden Staubpartikeln und Aerosolen auf Öl- und Wasserbasis zu schützen. Sie bieten Schutz vor giftigen und krebserregenden Staubpartikeln, etwa Betonstaub, Granit, Silikon, Natrium etc.
Einsatz bei folgenden Tätigkeiten: • Schweißarbeiten von Zink und Baustahl • Schleif-, Schneid- und Bohrarbeiten von Zement, Holz, Stahl, Farben und Kunststoffen • Umgang mit Schimmel • Umgang mit Bakterien der Risikogruppe 2 • Umgang mit Viren der Risikogruppe 2


FFP3

Die höchste FFP-Klasse wurde konzipiert für Arbeitsumgebungen, in denen gesundheitsschädliche und krebserregende Staubpartikel und Aerosole auf Öl- und Wasserbasis vorkommen. Sie bieten Schutz vor giftigen und krebserregenden Staubpartikeln, Rauch und Aerosolen.
Einsatz bei folgenden Tätigkeiten: • Schleif-, Schneid- und Bohrarbeiten von legiertem und hochlegiertem Stahl • Arbeiten mit Asbest • Arbeiten mit Dieselruß • Schweißarbeiten von Edelstahl • Schweißarbeiten von Thorium-Elektroden • Umgang mit Bakterien der Risikogruppe 3 • Umgang mit Viren der Risikogruppe 3


FFP-Masken Filtrationsleistung

Aktuell stellen FFP-Masken aufgrund der genormten Kriterien einen bestmöglichen Selbstschutz vor der Inhalation von virenbehafteten Aerosolen dar. Grundsätzlich werden FFP-Masken zu Pandemiezeiten empfohlen. Dennoch muss auch bei FFP Masken auf die korrekte Handhabung geachtet werden. Sind Passform der FFP-Maske und Handhabung mangelhaft, wird keine ausreichende Schutzwirkung erzielt. Besitzen FFP-Masken ein Ventil zum Ausatmen, bietet die Maske nur noch einen Eigen-, aber keinen Fremdschutz mehr und sollte nicht in der Öffentlichkeit getragen werden. Diese Masken sind Arbeitseinsätzen vorzuhalten.
Die Filtrationsleistung variiert zwischen den FFP-Klassen, die je nach Einsatzgebiet Verwendung finden (siehe Übersicht).


FFP-Masken Leckage

Ist die Handhabung der Maske, bzw. deren Passform nicht korrekt, entstehen Leckageflüsse, vor allem im Nasenbereich und die Filtrationsleistung der Maske nimmt zusehends ab. Auch bei erhöhter Atemanstrengung und Atemfrequenz entstehen Leckageflüsse. Bartträgern wird vom Tragen einer FFP-Maske abgeraten, da die Dichtigkeit nicht gewährleistet oder erheblich vermindert wird.
Wann reichen Schutzmaßnahmen wie FFP-Masken nicht mehr aus? FFP-Masken schützen, je nach Gefahrenklasse, zuverlässig vor vielen Gefahrstoffen und sind bei Arbeiten in Industrie und Handwerk zwingend vorgeschrieben. Es gibt dennoch Arbeitsumgebungen und Arbeitseinsätze, in denen eine FFP-Maske nicht mehr zum persönlichen Schutz ausreicht. FFP-Masken schützen nicht vor giftigen Gasen oder Dämpfen. In solchen Fällen muss eine Maske mit speziellen Gas- oder Kombinationsfiltern gewählt werden.

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