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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Arbeitsschutz
Als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt jegliche Ausrüstung oder Bekleidung, die von Angestellten getragen wird, um die eigene Sicherheit und Gesundheit während der Durchführung von Tätigkeiten zu gewährleisten. Bevor das Tragen der PSA zur Anwendung kommt, müssen durch die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb alle weiteren Möglichkeiten, etwa technische Maßnahmen, bauliche Maßnahmen oder auch organisatorische Maßnahmen zur Gefährdungsreduktion berücksichtigt werden. Die Gefährdungsbeurteilung wird im Sinne des Arbeitsschutzes für jede im Betrieb durchgeführte Tätigkeit angewendet.
Die PSA-Benutzungsverordnung – rechtliche Sicherheit am Arbeitsplatz
Für die Umsetzung der europäischen Richtlinie 89/656/EWG im Arbeitsschutz, wurde die PSA-Benutzungsverordnung in Deutschland als Verordnung eingesetzt. Die Paragrafen der Benutzungsverordnung regeln mehrere Gegebenheiten:
- §1
Dieser Paragraf regelt sowohl die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung durch den Arbeitgeber, als auch die tatsächliche Benutzung durch den Arbeitnehmer.
- §2
In diesem Paragrafen werden alle Anforderungen an den Arbeitgeber geregelt, die er bei der Beschaffung, Bereitstellung, Lagerung und Wartung von persönlicher Schutzausrüstung zu beachten hat.
- §3
Paragraf 3 enthält Hinweise für die korrekte und effiziente Unterweisung von Arbeitnehmern in der Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung.
Gemäß dem Paragrafen 3, Absatz 3, Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber grundsätzlich die entstehenden Kosten übernehmen und tragen.
Schutzausrüstung – die Pflichten des Arbeitgebers
Für den Schutz von Arbeitnehmern während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten wurden dem Arbeitgeber durch die Benutzungsverordnung einige Pflichten auferlegt.
Es darf nur Schutzausrüstung durch den Arbeitgeber ausgewählt und zur Verfügung gestellt werden, die der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG entsprechen. Daneben muss der Arbeitgeber für jede PSA, die er bereitgestellt hat, die erforderlichen Informationen und Benutzungshinweise verständlich, beispielsweise durch eine Betriebsanweisung zur Verfügung stellen. Weiterhin müssen alle Beschäftigten in der sicherheitsgerechten Benutzung der Schutzausrüstung unterwiesen werden. Die Herstellerinformationen geben dabei die Grundlage der Unterweisung.
Bei Schutzausrüstung der Kategorie 3, die gegen potenziell tödliche Gefahren und bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, müssen neben den Unterweisungen auch regelmäßige Übungen stattfinden. Strahlenschutzanzüge, Atemschutzgeräte, Tauchgeräte, Absturzsicherungen und Rettungszubehör für Berg- und Höhlenrettung fallen in diese Kategorie.
Schutzausrüstung – die Pflichten des Arbeitnehmers
Auch die Arbeitnehmer werden bei der Benutzung der Schutzausrüstung in die Pflicht genommen. Für alle Arbeitnehmer besteht nach der PSA Benutzungsverordnung eine Pflicht für die Benutzung der Schutzausrüstung, wenn diese notwendig ist. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer die Schutzausrüstung vor jeder Tätigkeit sichten und auf Funktion prüfen, sowie dem Arbeitgeber unverzüglich jegliche Mängel mitteilen, die festgestellt worden sind.
Anwendung von Schutzausrüstung in Medizin und Pflege
Im Rahmen des Infektionsschutzes, Arbeitsschutzes und der Personalhygiene bewegt sich die Anwendung von Schutzausrüstung natürlich auch im Pflegebereich und allen anderen medizinischen Einrichtungen, einschließlich Laboren. Die Schutzkleidung wird prinzipiell zusätzlich zur vorhandenen und bereits angelegten Arbeitskleidung getragen, sollte eine Kontamination drohen.
Die Schutzkleidung muss zu folgenden Tätigkeiten angelegt werden:
- Versorgung von infektiösen Wunden
- Versorgung von infektiösen Patienten
- Kontakt mit keimbelasteten Flächen und Aerosolen
- Kontakt mit Körperflüssigkeiten
- Kontakt mit Desinfektionsmitteln
- Kontakt mit Arzneimitteln
- Kontakt mit Chemikalien
- Bei Tätigkeiten in sterilen Umgebungen
- Bei Versorgung immungeschwächter Patienten
Dabei wird die Schutzausrüstung jeweils punktuell und situationsabhängig getragen. Je nach Hygienestandard oder Anforderung werden die jeweiligen Komponenten der PSA von der Pflegefachkraft bedarfsgerecht kombiniert. Die meisten Komponenten der PSA werden als Einmalprodukt in steriler oder unsteriler Verpackungsweise angeboten. Komponenten, die mehrfach verwendet werden, müssen für die Aufbereitung (Sterilisation, Desinfektion) zugelassen sein.
Das Ziel der persönlichen Schutzausrüstung ist zwangsläufig der Eigenschutz im beruflichen Umfeld. Schutzausrüstung schützt jedoch auch den Patienten, da erfolgreich eine Weitergabe von Erregern bei korrekter PSA unterbunden wird.
Wichtig bei allen Tätigkeiten: Die Richtlinien der TRBA 250 müssen beachtet und eingehalten werden.
Schutzausrüstung – Vielfältige Sicherheit in Medizin und Pflege
Je nach ausgeübter, beruflicher Tätigkeit wird ein anderer Katalog an Schutzausrüstung benötigt. Natürlich benötigen nicht alle Berufsgruppen die gleiche Schutzausrüstung. Schutzausrüstung für Medizin und Pflege sind beispielsweise:
- Untersuchungshandschuhe
- OP-Handschuhe
- Chemikalien-Schutzhandschuhe
- Atemschutz
- Kopfbedeckungen
- Haar- und Bartnetze
- Ärmelschoner
- Kittel / Overalls / Schürzen
- Überziehstiefel
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