Auswirkungen des Pflegegrades auf das Erbrecht

Neben den gesundheitlichen und finanziellen Herausforderungen, die ein Pflegegrad herbeiführen kann, kann auch das Erbrecht betroffen sein. Mit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 haben sich ebenso die Auswirkungen auf das Erbrecht verändert. In diesem Blogeintrag möchten wir uns damit befassen, welche Konsequenzen die Pflegegrade für das Erbrecht haben können.

Grundsätzlich hat der Pflegegrad an sich keine direkten Auswirkungen auf das Erbrecht, da dieses in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Es regelt, wer nach dem Tod einer Person erben wird und in welcher Höhe. Außerdem ist es unabhängig davon, ob die Person pflegebedürftig ist oder nicht.

Allerdings ist es möglich, dass die Kosten der Pflege indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben. Das Erbe kann nämlich geringer ausfallen, wenn der Pflegebedürftige hohe Pflegekosten hat und diese von seinen Erben bezahlt werden müssen. Im Falle, dass der Pflegebedürftige über Vermögen verfügt, und nach seinem Tod Erben hinterlässt, kann es sein, dass die Erben einen Teil des Vermögens für die Pflegekosten des Verstorbenen verwenden müssen. In so einem Fall kann das Erbe ebenfalls geringer ausfallen.

Pflegegrad und Enterbung

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kann es vorkommen, dass sich ein Pflegebedürftiger von seinen Angehörigen vernachlässigt fühlt. In diesem Fall kann es zu Konflikten innerhalb der Familie kommen, die auch das Erbrecht betreffen können. So kann der Pflegebedürftige beschließen, einen oder mehrere seiner Angehörigen zu enterben.

Mit einem Pflegegrad hat der Pflegebedürftige jedoch keine uneingeschränkte Verfügungsgewalt über sein Erbe mehr. Denn seit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II im Jahr 2017 gilt: Ein Erblasser kann eine Pflegeperson, die ihn in den letzten 10 Jahren seines Lebens gepflegt hat, nicht mehr vollständig enterben. Diese Pflegeperson hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Erbes.

Pflegegrad und Pflichtteil

Neben der Enterbung kann es auch zu einer Veränderung des Pflichtteils kommen. Der Pflichtteil ist der Mindestanteil des Erbes, auf den ein naher Angehöriger auch bei einer Enterbung Anspruch hat. Mit einem Pflegegrad kann es vorkommen, dass der Pflichtteil erhöht wird. Denn wenn ein Pflegebedürftiger aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit vermehrt auf die Hilfe seiner Angehörigen angewiesen ist, kann dies bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden.

Pflegegrad und Schenkungen

Auch Schenkungen können Auswirkungen auf das Erbrecht haben. Wenn ein Pflegebedürftiger beispielsweise eine Schenkung an einen Angehörigen vornimmt, kann diese Schenkung im Falle einer Enterbung oder einer erhöhten Pflichtteilforderung berücksichtigt werden. Mit einem Pflegegrad sollten daher Schenkungen immer wohlüberlegt und mit Blick auf die möglichen erbrechtlichen Konsequenzen getätigt werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Auswirkungen auf das Erbrecht durch den Pflegegrad individuell unterschiedlich sein können. Denn auch wenn ein Pflegebedürftiger einen Pflegegrad hat, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass er auch auf die Hilfe seiner Angehörigen angewiesen ist. Daher ist immer eine genaue Prüfung der individuellen Situation ratsam.

Die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrags ist eine Möglichkeit, um Konflikte im Erbfall zu vermeiden. So können Pflegebedürftige festlegen, wie ihr Erbe verteilt werden soll und wer in welcher Höhe daran beteiligt ist. Auch die Frage der Enterbung oder der Berücksichtigung von Schenkungen kann hierbei geregelt werden.

Fazit

Die Pflegegrade haben Auswirkungen auf viele Bereiche des Lebens. Auch das Erbrecht ist davon betroffen. Ein Pflegebedürftiger hat keine uneingeschränkte Verfügungsgewalt über sein Erbe mehr und auch der Pflichtteil kann sich aufgrund der Pflegebedürftigkeit erhöhen. Angehörige sollten daher im Umgang mit einem Pflegebedürftigen immer auch die erbrechtlichen Konsequenzen im Blick behalten. Eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt oder Notar kann hierbei helfen, mögliche Konflikte zu vermeiden und die Verteilung des Erbes im Sinne des Pflegebedürftigen zu regeln. Auch die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags kann hierbei sinnvoll sein.

TR Healthmask GmbH
2025-01-05 14:09:00 / Alles rund um die Pflege im Alter / Kommentare 0
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