Lexikon

Beantragung eines Pflegegrades für Kinder und Jugendliche

Dadurch, dass die Einschränkungen und Bedürfnisse von Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen unterschiedlich sind, unterscheidet sich ebenfalls die Einstufung in Pflegegrade.

Bei der Einstufung von Erwachsenen werden insbesondere die körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen sowie die Einschränkungen bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben berücksichtigt. Es geht also um die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, Kommunikation und die Bewältigung von krankheits- oder altersbedingten Einschränkungen.

Bei der Einstufung von Kindern und Jugendlichen in einen Pflegegrad werden im Wesentlichen dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen herangezogen. Allerdings werden dabei auch die besonderen Bedürfnisse und Entwicklungsstufen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Im Einzelnen werden folgende Kategorien beachtet:

1. Mobilität:

Hierbei geht es um die Fähigkeit des Kindes oder Jugendlichen, sich selbstständig fortzubewegen. Es wird geprüft, ob eine Unterstützung beim Aufstehen, Gehen oder Treppensteigen notwendig ist.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:

Es wird untersucht, wie gut das Kind oder der Jugendliche in der Lage ist, sich zu orientieren, Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten, zu kommunizieren und Entscheidungen zu treffen.

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:

Es wird geprüft, ob das Kind oder der Jugendliche unter Verhaltensstörungen oder psychischen Problemen leidet und dadurch besondere Betreuung benötigt.

4. Selbstversorgung:

Hierbei geht es um die Fähigkeit des Kindes oder Jugendlichen, sich selbst zu versorgen, zum Beispiel bei der Nahrungsaufnahme oder Körperpflege.

5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:

Es wird untersucht, wie gut das Kind oder der Jugendliche mit den Anforderungen und Belastungen zurechtkommt, die sich aus einer Krankheit oder einer medizinischen Therapie ergeben. Die Bewertung erfolgt anhand einer Punkteskala, die von 0 bis 100 reicht. Je nachdem, wie viele Punkte das Kind oder der Jugendliche erreicht, wird ein Pflegegrad zugeteilt. Dabei wird auch berücksichtigt, ob eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit vorliegt oder ob sich die Situation des Kindes oder Jugendlichen voraussichtlich verbessern wird.

Kinder und Jugendliche, die nach Überprüfung dieser Bereiche einen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben, erhalten je nach Einstufung verschiedene Pflegeleistungen. Hierbei werden die individuellen Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen berücksichtigt.

Im Folgenden sind einige mögliche Leistungen aufgeführt:

Grundpflege 

Dazu zählen zum Beispiel die Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder Unterstützung bei der Mobilität.

Behandlungspflege 

Hierbei handelt es sich um Leistungen, die von einem Arzt verordnet werden und die von einer Fachkraft erbracht werden. Hierzu können zum Beispiel die Wundversorgung, die Verabreichung von Medikamenten oder die Überwachung von Vitalparametern zählen.

Heilpädagogische Leistungen 

Dazu gehören beispielsweise logopädische und ergotherapeutische Maßnahmen, die die motorischen und kognitiven Fähigkeiten des Kindes oder Jugendlichen fördern.

Hilfsmittel

Je nach Bedarf können dem Kind oder Jugendlichen spezielle Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten oder spezielle Matratzen zur Verfügung gestellt werden.

Verhinderungspflege 

Wenn die pflegenden Angehörigen ausfallen, kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Hierbei übernimmt eine Ersatzperson die Pflege und Betreuung des Kindes oder Jugendlichen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Leistungen individuell auf das Kind oder den Jugendlichen abgestimmt werden und je nach Pflegegrad unterschiedlich ausfallen können. Auch eine Kombination aus verschiedenen Leistungen ist möglich.

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