Der Pflegegrad 5 ist der höchste Grad der Pflegebedürftigkeit und wird bei Menschen mit schwersten Einschränkungen in der Selbstständigkeit aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen diagnostiziert. Um einen Pflegegrad 5 zu erhalten, muss eine umfassende Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt werden.
Voraussetzungen für den Pflegegrad 5
Die Beurteillung über den Pflegegrad erfolgt durch eine Punktebewertung bei der Begutachtung. Die Begutachtung beinhaltet insbesondere die folgenen Teilbereiche, welche sich auf die Bewätligung von täglich anfallenden Aufgaben beziehen:
- Mobilität,
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
- Selbstversorgung,
- Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Dabei benötigt man bei dem Begutachtungsassessment zwischen 90 und 100 Punkten, um in den höchsten Pflegegrad - Grad 5 eingestuft zu werden.
Personen mit einem Pflegegrad 5 sind in der Regel vollständig auf Hilfe und Betreuung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens angewiesen und benötigen rund um die Uhr Betreuung und Pflege durch eine Pflegeperson oder einen professionellen Pflegedienst.
Welche Leistungen erhält man beim Pflegegrad 5
Mit einem Pflegegrad 5 können Pflegebedürftige monatliche Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, um ihre Versorgung und Betreuung sicherzustellen. Zu den Leistungen gehören zum Beispiel ambulante Pflege, Pflegehilfsmittel, teilstationäre oder stationäre Pflege und Tagespflege.
Im Pflegegrad 5 werden die höchsten Leistungen aus der Pflegeversicherung gezahlt. Pflegebedürftige können in diesem Pflegegrad einen monatlichen Entlastungsbeitrag und diverse andere Beihilfen erhalten. erhalten. Auch die Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege sowie spezialisierten Pflegediensten wie palliative Pflege ist möglich.
Zusätzlich können Pflegebedürftige im Pflegegrad 5 eine Unterstützung bei der Wohnraumanpassung oder bei der Beschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs erhalten. Auch eine Beratung zu den Themen Rehabilitation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist möglich.
Für Pflegebedürftige im Pflegegrad 5 ist es oft notwendig, dass die Pflegepersonen oder der Pflegedienst speziell geschult sind oder eine zusätzliche Qualifikation haben. Aus diesem Grund werden auch höhere Pflegesätze von der Pflegeversicherung übernommen.
Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Pflegegrad nur eine vorübergehende Einschätzung der Pflegebedürftigkeit darstellt. Die Bedürfnisse und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person können sich im Laufe der Zeit ändern, so dass eine erneute Begutachtung durch den MDK notwendig werden kann.
Einen Überblick der verschiedenen Pflegegraden, mit Einblicken in die konkreten Unterschieden bei den Leistungen erhalten Sie hier: Überblick der Pflegegrade