Rechtliche Aspekte zur Pflegebox: Was Sie Wissen Müssen
Im oft herausfordernden Alltag der Pflege möchten wir Ihnen Sicherheit geben. Dieser Ratgeber klärt über die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf, die für Hilfsmittel-Lieferungen gelten.
Warum sind diese Vorgaben so wichtig? Sie gewährleisten die Qualität der Produkte und schützen die Gesundheit. Das gibt Ihnen und Ihren pflegebedürftigen Angehörigen ein sicheres Gefühl.
Hinter einem Antrag wirken verschiedene Gesetze und Verordnungen. Diese reichen von der Produktsicherheit bis zum Datenschutz. Wir geben Ihnen praktische Tipps für die Beantragung und Abwicklung.
Unser Ziel ist es, Ihr Wissen zu stärken. So können Sie Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel selbstbewusst geltend machen. Die Pflegeversicherung bietet wertvolle Unterstützung.
Sicheres Wissen entlastet Sie. Es schafft mehr Zeit für die wertvollen Momente mit den Menschen, die Sie betreuen. Darauf konzentrieren wir uns gemeinsam.
1. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Ihre Pflegebox
Drei zentrale Regelwerke bilden das Fundament für sichere und zuverlässige Pflegehilfsmittel. Sie sorgen dafür, dass alle Produkte höchsten Ansprüchen genügen. Diese Gesetze sind Ihr verlässlicher Partner im Pflege-Alltag.
Wir möchten Ihnen zeigen, wie diese Vorschriften konkret wirken. Sie dienen nicht als Hürde, sondern als Ihr Schutz. So können Sie jeder Lieferung vertrauen.

Das Medizinproduktegesetz (MPG): Sicherheit für Hilfsmittel
Das MPG ist das zentrale Gesetz für medizinische Hilfsmittel. Es regelt Zulassung, Herstellung und Kennzeichnung. Viele Artikel in Ihrer Box fallen darunter.
Dazu zählen Einmalhandschuhe, Wundauflagen oder Inkontinenzmaterial. Jedes dieser Produkte muss strenge Sicherheitstests bestehen. Ein wichtiges Zeichen ist die CE-Kennzeichnung.
Dieses Symbol bestätigt die europäische Konformität. Es garantiert, dass das Pflegehilfsmittel allen geltenden Normen entspricht. So haben Sie Gewissheit über die Qualität.
Das Arzneimittelgesetz (AMG): Vorschriften für enthaltene Medikamente
Manche Lieferungen können auch Arzneimittel beinhalten. Hier greift das Arzneimittelgesetz. Es stellt sicher, dass diese Mittel wirksam und unbedenklich sind.
Das AMG kontrolliert jeden Schritt. Es legt fest, wie Medikamente gelagert und angewendet werden müssen. Auch die genaue Kennzeichnung ist vorgeschrieben.
Für Sie bedeutet das maximale Sicherheit. Sie können sich auf die verordnete Wirkung verlassen. Die Pflege wird so planbarer und sicherer.
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV): Richtige Anwendung
Die Theorie ist das eine, die Praxis das andere. Die MPBetreibV sorgt für den korrekten Gebrauch der Hilfsmittel. Sie definiert Regeln für Betrieb und Instandhaltung.
Für komplexere Geräte empfiehlt die Verordnung eine Einweisung. Eine Pflegefachkraft kann Ihnen die Handhabung zeigen. Das beugt Fehlern vor und schützt alle Beteiligten.
Sie profitieren von dieser Vorgabe indirekt. Denn sie sichert den bestimmungsgemäßen Einsatz Ihrer Pflegehilfsmittel. So entfalten die Produkte ihre volle Wirkung.
Übersicht der gesetzlichen Grundlagen für Ihre Lieferung
| Gesetz / Verordnung | Hauptzweck | Konkreter Nutzen für Sie |
|---|---|---|
| Medizinproduktegesetz (MPG) | Regelt Sicherheit, Zulassung und Kennzeichnung von Medizinprodukten. | Garantiert, dass Hilfsmittel wie Verbände sicher und geprüft sind. Die CE-Kennzeichnung gibt Orientierung. |
| Arzneimittelgesetz (AMG) | Sichert Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln. | Stellt sicher, dass enthaltene Medikamente zuverlässig wirken und korrekt gelagert werden. |
| Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) | Legt Anforderungen an Betrieb und sachgerechte Anwendung fest. | Fördert den fehlerfreien Gebrauch, z.B. durch fachliche Einweisung, und schützt so Ihre Gesundheit. |
Zusammengenommen bilden diese Regelwerke ein starkes Netz. Es fängt Unsicherheiten im Alltag auf. Für Sie als Nutzer sind sie ein unsichtbarer, aber wertvoller Begleiter.
Sie stellen eine gleichbleibend hohe Qualität aller Pflegehilfsmittel sicher. Das entlastet Sie von Sorgen und gibt Ihnen Raum. Raum für das, was wirklich zählt: die gemeinsame Zeit.
2. Sicherheit und Konformität: Weitere entscheidende Vorschriften
Damit Sie jeder Lieferung vertrauen können, greifen präzise Vorgaben zu Produktsicherheit und Dokumentation. Diese Regelungen ergänzen die großen Gesetze. Sie wirken im Hintergrund und schaffen konkrete Sicherheit für Ihren Pflegealltag.

Wir möchten Ihnen drei zentrale Säulen vorstellen. Sie gewährleisten, dass alle Produkte in Ihrer Box nicht nur helfen, sondern auch absolut sicher sind.
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Das ProdSG ist ein allgemeines Gesetz. Es gilt für alle Waren auf dem deutschen Markt. Sein Ziel ist der Schutz von Verbrauchern vor Gesundheitsrisiken.
Für Pflegehilfsmittel bedeutet das eine zusätzliche Sicherheitsebene. Das Gesetz stellt sicher, dass nur Produkte angeboten werden, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sicher sind. Unvertretbare Gefahren werden so ausgeschlossen.
Seriöse Anbieter achten strikt auf diese Vorgaben. Für Sie als Nutzer ist das ein unsichtbarer, aber wesentlicher Schutz.
Die CE-Kennzeichnung: Europäischer Standard
Die CE-Kennzeichnung ist mehr als nur ein Symbol. Sie ist eine rechtlich bindende Erklärung des Herstellers. Mit ihr bestätigt er, dass sein Produkt allen relevanten europäischen Richtlinien entspricht.
Für medizinische Hilfsmittel betrifft das vor allem Sicherheits- und Gesundheitsstandards. Es ist kein Qualitätssiegel, sondern ein Konformitätsnachweis. Dennoch ist es ein entscheidendes Vertrauenssignal für Sie als Kunden.
Sie können darauf vertrauen, dass ein CE-gekennzeichnetes Pflegehilfsmittel grundlegende Anforderungen erfüllt. Es wurde bewertet und für den europäischen Markt zugelassen.
Dokumentationspflichten der Hersteller und Anbieter
Hinter jedem seriösen Produkt steht umfangreiche „Papierarbeit“. Hersteller und Anbieter sind zur lückenlosen Dokumentation verpflichtet. Diese dient in erster Linie Ihrer Sicherheit.
Die Unterlagen enthalten alle Informationen zu Inhalten, Herstellung, Sicherheitsbewertung und Zulassung. Sie belegen, dass jedes einzelne Produkt den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Im Fall von Rückfragen oder sehr seltenen Problemen ist diese Dokumentation die zentrale Quelle. Sie ermöglicht eine lückenlose Rückverfolgung. Das gibt Ihnen und den Behörden Gewissheit.
Die drei Säulen Ihrer produktspezifischen Sicherheit
| Regelung | Ihr direkter Nutzen | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|---|
| Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) | Schützt Sie vor Produkten mit unvertretbaren Gesundheitsrisiken. | Sie erhalten nur Hilfsmittel, die bei sachgemäßer Anwendung sicher sind. Das minimiert Gefahren im Alltag. |
| CE-Kennzeichnung | Signalisiert die Einhaltung europäischer Sicherheits- und Gesundheitsstandards. | Das Symbol bietet eine erste, wichtige Orientierung über die Konformität der gelieferten Produkte. |
| Dokumentationspflichten | Ermöglicht lückenlose Nachweise über Herkunft, Prüfung und Zulassung. | Im Bedarfsfall können alle Schritte nachvollzogen werden. Das schafft Transparenz und Vertrauen in den Anbieter. |
Zusammen bilden diese Vorschriften ein robustes System. Es stellt sicher, dass jede Komponente Ihrer Lieferung geprüft und nachweisbar konform ist. So können Sie sich voll und ganz auf die Unterstützung im Alltag konzentrieren.
3. Datenschutz in der Pflege: Die DSGVO und Ihre Rechte
Ihre persönlichen Daten sind ein schützenswertes Gut, besonders wenn es um die Versorgung eines Angehörigen geht. Bei der Bestellung und Nutzung von Hilfsmitteln fallen oft sensible Informationen an. Wir möchten Ihnen zeigen, wie diese Daten geschützt werden und welche Rechte Sie haben.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist hierfür der zentrale rechtliche Rahmen. Sie gilt gemeinsam mit dem Bundesdatenschutzgesetz. Diese Vorschriften sorgen für einen hohen Schutzstandard in ganz Europa.
Ihr Vertrauen ist die Basis unserer Arbeit. Deshalb legen wir großen Wert auf transparente und sichere Prozesse.
Schutz personenbezogener Daten bei der Bestellung und Nutzung
Was sind typische personenbezogene Daten in diesem Zusammenhang? Dazu gehören Ihr Name, Ihre Adresse und Kontaktdaten. Auch Informationen zum Pflegegrad oder zur gesundheitlichen Situation können betroffen sein.
Diese Daten sind besonders sensibel. Die DSGVO klassifiziert sie als besondere Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung unterliegt deshalb strengsten Auflagen.
Ein seriöser Anbieter muss technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen. Diese schützen Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff oder Verlust. Verschlüsselung und Zugangskontrollen sind hier Standard.
Bei der Nutzung der gelieferten Pflegehilfsmittel können weitere Daten anfallen. Das ist zum Beispiel bei digitalen Dienstleistungen oder Apps der Fall. Auch hier gelten die gleichen hohen Schutzvorgaben.
Sie als betroffene Person haben das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das bedeutet: Sie behalten die Kontrolle über Ihre Informationen.
Transparenz und Informationspflichten der Anbieter
Bevor Sie Daten preisgeben, muss ein Anbieter Sie umfassend informieren. Diese Transparenzpflicht ist ein Kernstück der DSGVO. Sie ermöglicht Ihnen, informierte Entscheidungen zu treffen.
Die Informationen müssen klar und verständlich sein. Ein guter Anbieter erklärt Ihnen in einfacher Sprache, welche Daten er warum braucht. Er nennt auch die genaue Speicherdauer und etwaige Empfänger.
Diese Aufklärung erfolgt meist in einer Datenschutzerklärung. Sie sollten diese aufmerksam lesen. Bei Unklarheiten haben Sie jedes Recht, nachzufragen.
Die DSGVO gewährt Ihnen konkrete Rechte gegenüber dem Verantwortlichen. Diese Rechte stärken Ihre Position erheblich. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick.
Ihre wichtigsten Rechte als betroffene Person nach der DSGVO
| Ihr Recht | Was es bedeutet | Praktischer Nutzen für Sie |
|---|---|---|
| Auskunftsrecht | Sie können erfragen, welche Daten über Sie gespeichert sind und wie sie verarbeitet werden. | Sie erhalten volle Transparenz und können die Datenverarbeitung nachvollziehen. |
| Recht auf Berichtigung | Falsche oder unvollständige Daten müssen auf Ihren Wunsch korrigiert werden. | Stellen Sie sicher, dass nur richtige Informationen über Sie oder den Pflegebedürftigen vorliegen. |
| Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) | Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen. | Sie behalten die Kontrolle, auch wenn eine Geschäftsbeziehung endet. |
| Recht auf Einschränkung der Verarbeitung | Sie können vorübergehend stoppen, dass Ihre Daten weiter genutzt werden. | Dieses Recht ist nützlich, während Sie etwa die Richtigkeit von Daten prüfen lassen. |
| Widerspruchsrecht | Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten für bestimmte Zwecke widersprechen. | Sie können zum Beispiel der Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke einfach stoppen. |
Um die Praxis eines Anbieters einzuschätzen, können Sie gezielte Fragen stellen. Fragen Sie nach den Sicherheitsmaßnahmen für Ihre Daten. Erkundigen Sie sich, ob Daten an Dritte weitergegeben werden.
Ein vertrauenswürdiger Partner wird diese Fragen offen und geduldig beantworten. Im sensiblen Feld der Pflege ist dieser offene Umgang unverzichtbar. Er schützt die Privatsphäre der pflegebedürftigen Person und gibt Ihnen Sicherheit.
Mit diesem Wissen sind Sie gut gewappnet. Sie können Ihre Rechte selbstbewusst wahrnehmen und sorgsam mit Informationen umgehen.
4. So beantragen Sie Ihre Pflegebox richtig: Der Weg zum Anspruch
Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Pflegebox einfach und rechtssicher beantragen. Der Weg zu Ihrer monatlichen Lieferung ist klar geregelt. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben. So können Sie Ihren gesetzlichen Anspruch ohne Hürden wahrnehmen. Die Pflegeversicherung steht Ihnen dabei zur Seite.
Voraussetzungen: Pflegegrad und häusliche Pflege
Grundlage für den Bezug ist ein anerkannter Pflegegrad. Personen mit den Graden 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das steht im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI).
Eine weitere wichtige Regel: Die Pflege muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Das bedeutet, die pflegebedürftige Person wird zu Hause versorgt. Meist geschieht das durch pflegende Angehörigen.
Für Bewohner von Heimen gelten andere Bestimmungen. Dort übernimmt die Einrichtung die Versorgung. Ihr Antrag richtet sich also an die Pflegekasse des Versicherten.
Das Antragsverfahren: Formular, Pflegefachkraft-Empfehlung und Fristen
Sie können einen formlosen Antrag stellen. Oft nutzen Sie aber das vorgedruckte Formular Ihrer Pflegekasse. Dieses finden Sie online oder Sie lassen es sich zuschicken.
Eine große Hilfe ist die Empfehlung einer Pflegefachkraft. Sie sollte nicht älter als zwei Wochen sein. Wird sie vorgelegt, wird die Notwendigkeit der Hilfsmittel anerkannt.
Das beschleunigt die Beantragung erheblich. Auch ein Pflegedienst kann diese Empfehlung ausstellen. Halten Sie das Dokument daher griffbereit.
Die Pflegekassen müssen zügig entscheiden. Gesetzlich sind dafür klare Fristen festgelegt. Das gibt Ihnen Planungssicherheit.
- Innerhalb von drei Wochen muss über Ihren Antrag entschieden sein.
- Benötigt die Kasse eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.
- Wird diese Frist überschritten und Sie erhalten keine Mitteilung, gilt die Leistung als genehmigt. Sie können dann mit der Lieferung rechnen.
Die neue Pflegehilfsmittel-Beratungspflicht ab Juli 2024
Ab Juli 2024 gibt es eine wichtige Neuerung. Vor der erstmaligen Beantragung ist eine verpflichtende Beratung vorgeschrieben. Diese muss durch eine geschulte Fachkraft erfolgen.
Warum wurde diese Pflicht eingeführt? Sie soll Sie umfassend informieren und vor Missverständnissen schützen. In dem Gespräch werden zentrale Punkte besprochen.
Die Fachkraft weist Sie auf mögliche Kosten hin. Das betrifft Selbstzahleranteile, falls der monatliche Höchstbetrag überschritten wird.
Außerdem wird erklärt, dass die Pflegehilfsmittel nur für die häuslichen Pflege durch private Personen verwendet werden dürfen. Ein ambulanter Pflegedienst nutzt eigene Materialien.
Diese Beratung ist Ihr Recht. Nutzen Sie sie, um alle Fragen zu klären. Ein gut vorbereitetes Gespräch macht den Weg frei.
Zuständigkeit klären: Pflegekasse oder Krankenkasse?
Manche Hilfsmittel betreffen sowohl Krankheit als auch Pflege. Dann kann die Zuständigkeit unklar sein. Typische Beispiele sind spezielle Betten oder Gehhilfen.
In solchen Fällen prüft die zunächst angeschriebene Kasse, ob sie zuständig ist. Meistens ist es die Pflegekasse. Sie leitet den Antrag bei Bedarf an die Krankenkasse weiter.
Sie müssen sich nicht selbst durch den Paragraphendschungel kämpfen. Reichen Sie Ihren Antrag einfach bei Ihrer Pflegekasse ein. Diese klärt die Verfügung der Leistungen intern.
Für Sie als Versicherten oder Angehörigen bedeutet das weniger Aufwand. Sie haben einen zentralen Ansprechpartner. Das vereinfacht die gesamte Beantragung.
Mit diesem Wissen sind Sie gut vorbereitet. Sie kennen die Voraussetzungen, das Verfahren und Ihre Rechte. So stellen Sie sicher, dass die wertvollen Pflegehilfsmittel zuverlässig bei Ihnen ankommen.
Die Pflegeversicherung bietet diese Unterstützung, um Ihren Alltag zu erleichtern. Nutzen Sie sie für mehr Sicherheit und Zeit für das Wesentliche.
5. Kosten, Zuzahlungen und praktische Abwicklung
Ihr Anspruch auf Unterstützung ist klar – doch wie sieht es mit den Kosten und der Lieferung aus? Wir geben Ihnen einen realistischen Überblick. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen im Pflegealltag.
Die finanzielle Seite und der reibungslose Ablauf sind zentrale Säulen Ihrer Versorgung. Wir bringen Licht ins Dunkel.
Der monatliche Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch steht Ihnen ein festes Budget zu. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Mundschutz.
Die Pflegekasse erstattet monatlich bis zu 40 Euro. Nach aktuellen Informationen sind es sogar 42 Euro. Für diesen Betrag leisten Sie keine Zuzahlung.
Sie können den Betrag einfach beantragen. Ein formloses Schreiben an Ihre Pflegekasse genügt oft. Bei längerfristigem Bezug vereinfacht sich der Prozess.
Viele Pflegekassen verzichten dann auf Einzelbelege. Sie zahlen den Betrag automatisch und monatlich aus. Das spart Ihnen Zeit und Aufwand.
Zuzahlungen bei anderen Hilfsmitteln und Befreiungsmöglichkeiten
Für andere, nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gelten andere Regeln. Hier kann eine gesetzliche Zuzahlung fällig werden.
Volljährige Versicherten zahlen 10% der Kosten selbst. Der Betrag ist jedoch gedeckelt. Maximal 25 Euro pro Hilfsmittel fallen an.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch entfällt diese Zuzahlung komplett. Das ist ein großer Vorteil für Ihre monatliche Planung.
Für die Zuzahlung bei anderen Produkten gibt es Befreiungsmöglichkeiten. Diese richten sich nach den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Informieren Sie sich bei Ihrer Kasse über die Voraussetzungen. So können Sie unter Umständen Kosten sparen.
Lieferung, Ersatz und Instandhaltung: Was umfasst die Versorgung?
Ihr Anspruch umfasst mehr als nur die Produkte. Zur vollständigen Versorgung gehören weitere Leistungen.
Dazu zählen die individuelle Anpassung eines Hilfsmittels. Auch Reparatur, Wartung und Ersatzbeschaffung sind inbegriffen.
Ein wichtiger Punkt ist die Einweisung in die Benutzung. Eine Fachkraft kann Ihnen die Handhabung zeigen. Das fördert Sicherheit und Wirkung.
Die Lieferung Ihrer Pflegehilfsmittel erfolgt grundsätzlich monatlich. Der Rhythmus kann angepasst werden. Abweichungen bis zu drei Monaten sind vereinbar.
Eine wichtige Neuregelung gilt seit Juli 2024. Eine halbjährliche Belieferung ist nicht mehr möglich. Die Lieferung erfolgt immer frei Haus zu Ihnen nach Hause.
Die Weitergabe der Box an einen ambulanten Pflegedienst ist nicht zulässig. Die Hilfsmittel sind für die häuslichen Pflege durch private Personen vorgesehen.
Übersicht: Kosten, Lieferung und Versorgungsumfang
| Thema | Wichtige Regelung | Praktische Bedeutung für Sie |
|---|---|---|
| Budget für Verbrauchsmittel | Monatlich 40 € (bzw. 42 €) Erstattung durch die Pflegekasse. | Für Einmalhandschuhe, Mundschutz & Co. fallen für Sie keine Zuzahlungen an. Ein formloser Antrag genügt. |
| Zuzahlung für andere Hilfsmittel | 10% der Kosten, maximal 25 € pro Stück. Befreiung nach GKV-Regeln möglich. | Bei langlebigen Hilfsmitteln können geringe Eigenanteile anfallen. Prüfen Sie Befreiungsmöglichkeiten. |
| Lieferrhythmus | Grundsätzlich monatlich, Anpassung auf bis zu 3 Monate möglich. Halbjährliche Lieferung ab Juli 2024 ausgeschlossen. | Sie können den Turnus an Ihren Bedarf anpassen. Die Lieferung kommt zuverlässig zu Ihnen nach Hause. |
| Umfang der Versorgung | Beinhaltet Anpassung, Reparatur, Wartung, Ersatz und Einweisung in den Gebrauch. | Ihr Anspruch ist umfassend. Sie erhalten nicht nur das Produkt, sondern auch vollständige Unterstützung im Umgang damit. |
Bei Fragen zur Zusammenstellung Ihrer Box wenden Sie sich direkt an Ihren Anbieter. Für klärende Gespräche mit der Pflegekasse sind konkrete Beispiele hilfreich.
Nennen Sie einfach die benötigten Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Mundschutz. Ein seriöser Partner hilft Ihnen gerne weiter. Einen detaillierten Leitfaden zur Beantragung finden Sie auch in unserem Ratgeber Pflegehilfsmittel beantragen.
Mit diesem Wissen sind Sie in finanziellen und logistischen Fragen gut aufgestellt. So bleibt mehr Energie für die wertvollen Momente mit Ihren Angehörigen.
6. Fazit: Sicher und rechtssicher von der Pflegebox profitieren
Mit diesem Wissen im Gepäck können Sie nun gestärkt in den Pflegealltag starten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dienen Ihrem Schutz. Sie garantieren sichere und zuverlässige Pflegehilfsmittel.
Nutzen Sie dieses Fundament. Sprechen Sie selbstbewusst mit Ihrer Pflegekasse und Anbietern. Die neue Beratungspflicht ist eine Chance für maßgeschneiderte Produkte.
Unser Ratgeber möchte Ihnen die Vorgaben als hilfreichen Leitfaden zeigen. So profitieren Sie und Ihre pflegebedürftigen Angehörigen optimal von der Unterstützung.
Sie sind mit Herausforderungen nicht allein. Vertiefen Sie Ihr Wissen, etwa zu den Richtlinien zur Empfehlung von Pflegehilfsmitteln.
Unser Ziel ist mehr Sicherheit und Entlastung für Sie als pflegende Menschen. Damit im Alltag Raum für das Wesentliche bleibt.
FAQ
Welche Gesetze garantieren die Sicherheit der Produkte in meiner Pflegebox?
Die Sicherheit der Hilfsmittel wird vor allem durch das Medizinproduktegesetz (MPG) geregelt. Es stellt sicher, dass alle Artikel, wie Einmalhandschuhe oder Mundschutz, geprüft und unbedenklich sind. Enthält Ihre Lieferung auch Pflegecremes oder Ähnliches, unterliegen diese dem Arzneimittelgesetz (AMG). Zusätzlich sorgt die CE-Kennzeichnung für einen einheitlichen europäischen Sicherheitsstandard.
Was muss ich beim Datenschutz bei der Bestellung beachten?
Beim Bestellvorgang geben Sie personenbezogene Daten an. Wir als Anbieter sind verpflichtet, diese gemäß der DSGVO streng zu schützen. Das bedeutet, wir informieren Sie transparent, wofür wir Ihre Daten nutzen, und behandeln sie vertraulich. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten Informationen.
Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox und wie beantrage ich sie?
Anspruch haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden – egal ob durch Angehörige oder einen Pflegedienst. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse, oft mit einem Formular. Seit Juli 2024 ist vor der ersten Beantragung ein Beratungsgespräch mit einer Pflegefachkraft verpflichtend. Diese unterstützt Sie bei der Auswahl.
Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegehilfsmittel?
Für den monatlichen Verbrauch an bestimmten Pflegehilfsmitteln – wie Desinfektionsmittel oder Handschuhe – übernehmen die Pflegekassen pauschal bis zu 40 Euro. Andere, langlebigere Hilfsmittel können ebenfalls beantragt werden. Hier kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen, von der Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung.
Was passiert, wenn ein Produkt aus der Lieferung defekt ist oder mir nicht passt?
Ihre Zufriedenheit und Sicherheit sind uns wichtig. Bei einem Reklamationsfall wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kundenservice. Als verantwortungsvoller Anbieter unterliegen wir strengen Dokumentationspflichten und kümmern uns um eine schnelle Lösung, sei es durch Ersatzlieferung oder fachkundige Beratung zur richtigen Anwendung der Hilfsmittel.