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Arbeitsschutz

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Was bedeutet Arbeitsschutz?

Unter dem Begriff Arbeitsschutz, früher Arbeitnehmerschutz, sind alle Methoden, betrieblichen Maßnahmen und zur Verfügung stehenden Mittel gemeint, die dem Schutz der Beschäftigten vor Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen im Betrieb dienen. Das Ziel des Arbeitsschutzes ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen und den Erhalt der Gesundheit der beschäftigten Mitarbeiter.

Arbeitsschutz – welche Mittel stehen zur Verfügung

Da sich der Arbeitsschutz mit der Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefährdungen beschäftigt, stehen Arbeitnehmern und Arbeitgeber verschiedene Mittel und Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Reduktion von Gefahren
  • Zusätzliche Schutzmaßnahmen im Betrieb
  • Ausgabe einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
  • Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
  • Reduktion äußerer Störeinflüsse
  • Schutzgesetze, personenbezogen (Jugendliche, Schwangere)
  • Betriebliches Arbeitsschutzmanagement

Bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Arbeitsschutz sollten alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden, um mögliche Gefahren und Folgerisiken für Arbeitnehmer weitestgehend zu eliminieren.

Arten des Arbeitsschutzes

Beim Arbeitsschutz wird zwischen 2 grundlegenden Arten unterschieden – dem allgemeinen Arbeitsschutz und dem sozialen Arbeitsschutz.

Der allgemeine Arbeitsschutz

Beim allgemeinen Arbeitsschutz geht es vorrangig darum, das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer und Beschäftigten zu schützen, die Arbeitskraft der Beschäftigten zu erhalten und darum, die Arbeit sowie das Arbeitsumfeld menschengerecht zu gestalten.

Dienstanweisungen und elementare Sicherheitsvorschriften für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sind durch Arbeitnehmer zwingend einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen können Konsequenzen im Arbeitsverhältnis eine mögliche Folge sein.

Der soziale Arbeitsschutz

Im sozialen Arbeitsschutz werden allgemeine und personenbezogene Regelungen getroffen. Beispiele für den sozialen Arbeitsschutz sind der Mutterschutz, das Jugendarbeitsschutz und das Arbeitszeitgesetz.

Arbeitsschutz in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien

Unternehmen sind in Deutschland verpflichtet, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter aktiv zu gestalten und zu überwachen. Diese Verpflichtung resultiert historisch aus der Reichsversicherungsverordnung und wurde ab 1975 schrittweise in das Sozialgesetzbuch integriert. Heute ist sie niedergeschrieben im SGB VII.

Mittlerweile werden deutschen Gesetze werden ausschließlich beeinflusst durch die internationale Harmonisierung. Das bedeutet die Umsetzung europäischer Richtlinien beim Verfassen und Ändern von Gesetzen. In dieser aktuellen Form gilt folgende Aufteilung für den Arbeitsschutz:

Das Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz umfasst mehrere Verordnungen für den Gesundheits- und Arbeitsschutz der Mitarbeiter.

  • Die Arbeitsstättenverordnung
  • Die Baustellenverordnung
  • Die Betriebssicherheitsverordnung
  • Die Lastenhandhabungsverordnung
  • Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Die Biostoffverordnung
  • Die Gefahrstoffverordnung
  • Technische Regeln
  • Die PSA-Benutzungsverordnung

Das Atomgesetz

Das Atomgesetz und seine Verordnungen schützen Mitarbeiter in strahlungsrelevanten Bereichen, etwa bei der bildgebenden Diagnostik oder der Arbeit in atomaren Kraftwerken.

  • Die Röntgenverordnung
  • Die Strahlenschutzverordnung

Das Arbeitssicherheitsgesetz

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung schreibt als Vorschrift für Betriebe zwei Betriebsärzte und, je nach Größe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit vor. Das Arbeitssicherheitsgesetz wird angewendet in Verbindung mit §87 des Betriebsverfassungsgesetzes.

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII

Das SGB VII beinhaltet die Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

der gesetzlichen Unfallversicherung.

Weitere Gesetze mit Einfluss auf den Arbeitsschutz

Es gibt weitere Gesetze, die Einfluss auf den Arbeitsschutz nehmen. Diese Gesetze sind jedoch für Hersteller eher relevant als für Arbeitgeber.

  • Das Chemikaliengesetz
  • Das Produktsicherheitsgesetz

Die persönliche Schutzausrüstung / PSA im Arbeitsschutz

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein wichtiger Faktor bei der aktiven Ausübung des Arbeitsschutzes und bezeichnet eine spezielle und den Arbeitnehmer schützende Ausstattung. Unter diese Ausstattung fallen Schutzbekleidung, Geräte, Werkzeuge und auch Gegenstände, die dem Selbstschutz des Arbeitnehmers bei potenziell gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten dienen und gesetzlich gefordert sind.

Im europäischen Raum wird die persönliche Schutzausrüstung durch die PSA-Verordnung geregelt. Die Verordnung befindet sich in Richtlinie 2016/425 und ersetzt ab 21. April 2018 die bis zu diesem Zeitpunkt geltende PSA-Richtlinie 89/686/EWG. Unter die PSA-Richtlinie fällt das gesamte Spektrum von persönlicher Schutzausrüstung und dem Arbeitsschutz. Die CE-Kennzeichnung auf den Datenblättern und dem Produkt selbst gibt darüber hinaus Sicherheit, dass die persönliche Schutzausrüstung in der Konstruktion, beim Material und bei der Verarbeitung Sicherheitsanforderungen, die sogar getestet werden. Die CE-Kennzeichnung zeigt auch die Einhaltung der europäischen Standards und Rechtsvorschriften an.

Die PSA muss von den Arbeitnehmern und Beschäftigten bei der Arbeit angelegt und genutzt werden, wenn durch eine Gefährdungsbeurteilung oder die Betriebssicherheitsverordnung eine Gefährdung für Arbeitnehmer entdeckt wurde, die man nicht mit technischen oder organisatorischen Mitteln verringern oder vermeiden kann.

CE-Kategorien – Einteilung für Schutzausrüstung

Die PSA wird unterteilt in verschiedenen Kategorien. Diese Kategorie gibt an, vor welchen Risiken die persönliche Schutzausrüstung den Arbeitnehmer schützen soll. CE-Kategorien zeigen auf den ersten Blick das grobe Einsatzgebiet und die zu erwartenden Risiken an:

CE-Schutzkategorie

Schutzkleidung Einsatzgebiet

CE Cat. I

Für minimale Risiken

CE Cat. II

Für mittlere Risiken

CE Cat. III

Für hohe Risiken

 

CE-Cat. I – Schutzausrüstung für minimale Risiken

Schutzausrüstung der Norm CE Cat I bieten einen Schutz und mechanische Beständigkeit gegen niedrige Risiken. Weiteren Schutz bietet die PSA der Cat. I gegen:

  • Oberflächliche mechanische Verletzungen und Abrieb
  • Kontakt mit schwachen Reinigungsmitteln
  • Längerer Kontakt mit Wasser
  • Kontakt mit heißen Oberflächen bis maximal 50 Grad Celsius
  • Schädigung der Augen durch direkte Sonneneinstrahlung
  • Schwachen Witterungsbedingungen

CE-Cat. II – Schutzausrüstung für mittlere Risiken

Schutzausrüstung der Norm CE Cat II bieten Schutz gegen Stich- und Abriebverletzungen und haben eine gute materielle Beständigkeit. Weiteren Schutz bietet die PSA der Cat. II gegen:

  • Standardisierter Schutz gegen mechanische Risiken
  • Standardisierter und verbesserter Schutz aller Risiken aus Cat. I

CE-Cat. III – Schutzausrüstung für hohe Risiken

Schutzausrüstung der Norm CE Cat II bieten Schutz gegen bleibende oder lebensgefährliche Schäden. Dazu gehören extreme thermische Bedingungen und Chemikalien. Jede Ausrüstung der Cat. III muss vor jedem Arbeitseinsatz auf Schäden und Funktionsfähigkeit kontrolliert werden. Weiteren Schutz bietet die PSA der Cat. III gegen:

  • Stoffe und Gemische, die aktiv gesundheitsschädlich sind
  • Atmosphären mit Sauerstoffmangel
  • Schädliche biologische Agenzien
  • Ionisierende Strahlung
  • Thermische Umgebung
  • Stürze aus großer Höhe
  • Stromschlag
  • Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen
  • Ertrinken
  • Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen
  • Schnittverletzungen durch handgeführte Klingen
  • Hochdruckstrahl
  • Verletzungen durch Projektile
  • Schädlicher Lärm

PSA-Komponenten für Arbeitsschutz online kaufen

Arbeitsschutz und Komponenten für den Schutz der Mitarbeiter und Angestellten gegen Risiken und gesundheitsschädliche Gefahren sind gesetzlich verpflichtend für Arbeitgeber und Betriebe. Spezielle Materialeigenschaften und auf Herz und Nieren getestete Produkte schützen Mitarbeiter zuverlässig vor Gefahren. Natürlich sind alle Komponenten der persönlichen Schutzausrüstung im Arbeitsschutz geprüft und für den Einsatz zugelassen.

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