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Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt
Wie beantrage ich Schritt für Schritt einen Pflegegrad
Schritt 1: Pflegekasse kontaktieren & Antrag einreichen
Der erste Schritt besteht darin, Kontakt mit der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse aufzunehmen und zu erklären, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Die Pflegekasse wird Ihnen dann einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades zusenden, den Sie ausfüllen müssen. Es ist wichtig, den Antrag so vollständig wie möglich auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen, wie zum Beispiel ärztliche Gutachten oder Pflegetagebuch. Alternativ können Sie auch unsere Vorlage "Antrag auf Pflegegrad" nutzen. Klicken Sie dafür >>hier.
Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um Sie und den pflegebedürftigen Angehörigen zu begutachten. Der Gutachter wird die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen sowie seinen Pflegebedarf einschätzen. Es ist wichtig, dass Sie und der Pflegebedürftige zum Termin erscheinen und dass Sie alle relevanten Informationen bereithalten, um dem Gutachter ein genaues Bild von der Situation zu geben.
Sie wollen sich auf den Termin mit dem mediziniachen Dienst der Krankenkassen vorbereiten? Dann nutzen Sie unseren kostenfreien Pflegegradrechner. Dort können Sie ohne Angabe von persönlichen Daten, die Fragen durchgehen und sich auf die Begutachtung vorbereiten. Dies gibt Ihnen eine gute Möglichkeit sich darauf einzustellen, welchen pflegegrad Sie möglicherweise haben werden.
Schritt 3: Erteilung des Pflegegrades
Auf der Grundlage der Begutachtung wird die Pflegekasse einen Pflegegrad festlegen und Ihnen schriftlich mitteilen. Dieser Pflegegrad bestimmt die Höhe der finanziellen Unterstützung, auf die der Pflegebedürftige Anspruch hat, sowie den Umfang der Leistungen, die er oder sie erhalten kann. Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Einspruch erheben.
Wenn Sie mit dem erteilten Pflegegrad nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit Einspruch zu erheben. Die Befragung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen muss nicht immer zu der eigenen Zufriedenheit laufen. Sie haben jedoch die Möglichkeit mithilfe eines unabhängigen Gutachtens Einspruch zu erheben und ggf. eine höheren Pflegegrad und damit höhere Leistungen zu erhalten. Wie Sie dabei genau Vorgehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber "Höheren Pflegegrad beantragen".
Wie unterscheiden sich die Pflegegrade
Grundsätzlich können Sie bei Pflegebedürftigkeit in einen von 5 Stufen unterteilt werden. Diese 5 Pflegegrade erhalten verschiedene Leistungen und unterscheiden sich in der schwere der Pflegebedürftigkeit. Die Einstufung erfolgt durch die Befragung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen, anhand einer Befragung, welche in eine Punktanzahl resultiert. Die 5 verschiedenen Pflegegrade werden auf einer Skala bis 100 anhand der Punkte eingeteilt.Pflegegrad 1
Der erste Pflegegrad stellt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit dar. Dabei muss die Befragung durch den MDK (medizinischen Dienst der Krankenkassen) einen Punktewert von 12,5 bis 27 ergeben. Die genauen Leistungen erfahren Sie in unserem Lexikoneintrag Pflegegrad 1.Pflegegrad 2
Der zweite Pflegegrad stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit dar. Dabei muss die Befragung durch den MDK (medizinischen Dienst der Krankenkassen) einen Punktewert von 27 bis 47,5 ergeben. Die genauen Leistungen erfahren Sie in unserem Lexikoneintrag Pflegegrad 2.Pflegegrad 3
Der dritte Pflegegrad stellt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit dar. Dabei muss die Befragung durch den MDK (medizinischen Dienst der Krankenkassen) einen Punktewert von 47,5 bis 70 ergeben. Die genauen Leistungen erfahren Sie in unserem Lexikoneintrag Pflegegrad 3.Pflegegrad 4
Der vierte Pflegegrad stellt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit dar. Dabei muss die Befragung durch den MDK (medizinischen Dienst der Krankenkassen) einen Punktewert von 70 bis 90 ergeben. Die genauen Leistungen erfahren Sie in unserem Lexikoneintrag Pflegegrad 4.Pflegegrad 1
Der zweite Pflegegrad stellt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an pflegerische Versorgung dar. Dabei muss die Befragung durch den MDK (medizinischen Dienst der Krankenkassen) einen Punktewert von 90 bis 100 ergeben. Die genauen Leistungen erfahren Sie in unserem Lexikoneintrag Pflegegrad 5.